812.120 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1992 |
Nr. 67 |
ausgegeben am 29. Juli 1992 |
Gesetz
vom 16. Juni 1992
über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Betäubungsmittelgesetz vom 20. April 1983, LGBl. 1983 Nr. 38, wird wie folgt abgeändert:
3) Zur Vermeidung der Verbreitung epidemischer Krankheiten können Ärzte sterile Instrumente, die auch zur Verabreichung von Betäubungsmitteln geeignet sind, an ihnen bekannte betäubungsmittelabhängige Patienten abgeben. Die Regierung erlässt hierzu durch Verordnung nähere Richtlinien.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef