705.1 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1995 |
Nr. 203 |
ausgegeben am 14. November 1995 |
Gesetz
vom 13. September 1995
über die Abänderung des Feuerwehrgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Feuerwehrgesetz vom 16. Mai 1990, LGBl. 1990 Nr. 43, wird wie folgt abgeändert:
1) Die Regierung gewährt Beiträge von 30 % an die Kosten von ortsfesten Einrichtungen für die Löschwasserversorgung und von Fahrzeugen für die Ortsfeuerwehren (inkl. Grundausstattung).
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft und findet erstmals für das Voranschlagsjahr 1996 Anwendung.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef