| 783.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2004
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Nr. 183
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ausgegeben am 18. August 2004
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Gesetz
vom 18. Juni 2004
über die Abänderung des Postgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG), LGBl. 1999 Nr. 35, wird wie folgt abgeändert:
Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Postwesen ist die Regierung. Vorbehalten bleibt Art. 15.
Abänderung von Bezeichnungen
In Art. 15 Abs. 2 wird die Bezeichnung "zuständige Aufsichtsbehörde" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef