783.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 183 ausgegeben am 18. August 2004
Gesetz
vom 18. Juni 2004
über die Abänderung des Postgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG), LGBl. 1999 Nr. 35, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4
Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Postwesen ist die Regierung. Vorbehalten bleibt Art. 15.
II.
Abänderung von Bezeichnungen
In Art. 15 Abs. 2 wird die Bezeichnung "zuständige Aufsichtsbehörde" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)" ersetzt.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef