173.530
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 187 ausgegeben am 18. August 2004
Gesetz
vom 18. Juni 2004
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 60a
Rechtsmittel
1) Entscheidungen oder Verfügungen der FMA können binnen 14 Tagen ab Zustellung mittels Beschwerde bei der FMA-Beschwerdekommission angefochten werden.
2) Gegen Entscheidungen und Verfügungen der FMA-Beschwerdekommission kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
II.
Änderung von Bezeichnungen
1) In Art. 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung "Regierung" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)" ersetzt.
2) In Art. 4 Abs. 2, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 27 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3, Art. 28, Art. 31 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 sowie in Art. 48 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Regierung" durch die Bezeichnung "FMA", in der jeweilig grammatikalisch richtigen Form, ersetzt.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef