173.530 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2004
|
Nr. 187
|
ausgegeben am 18. August 2004
|
Gesetz
vom 18. Juni 2004
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Rechtsmittel
1) Entscheidungen oder Verfügungen der FMA können binnen 14 Tagen ab Zustellung mittels Beschwerde bei der FMA-Beschwerdekommission angefochten werden.
2) Gegen Entscheidungen und Verfügungen der FMA-Beschwerdekommission kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Änderung von Bezeichnungen
1) In Art. 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung "Regierung" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)" ersetzt.
2) In Art. 4 Abs. 2, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 27 Abs. 1 Bst. b und Abs. 3, Art. 28, Art. 31 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 sowie in Art. 48 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Regierung" durch die Bezeichnung "FMA", in der jeweilig grammatikalisch richtigen Form, ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef