172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 221 ausgegeben am 30. November 2005
Gesetz
vom 21. September 2005
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. f Ziff. 2
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
f) öffentliches Auftragswesen:
2. der Auftraggeber aufgrund des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren und der darauf gestützten Verordnung.
II.
Hängige Fälle
Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen von Auftraggebern nach dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren werden von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten beurteilt, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 21. September 2005 über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) im Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef