413.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 232 ausgegeben am 15. Dezember 2005
Gesetz
vom 19. Oktober 2005
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 5. Juli 1979 über die Förderung der Erwachsenenbildung, LGBl. 1979 Nr. 45, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11
Beitrag der Gemeinden
Die Gemeinden unterstützen die Erwachsenenbildung insbesondere dadurch, dass sie verfügbare und geeignete Räumlichkeiten für Kurse und Veranstaltungen bei Bedarf unentgeltlich für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stellen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef