172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 33 ausgegeben am 10. Februar 2006
Gesetz
vom 25. November 2005
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. b
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
b) Strassenverkehr:
1. der Amtsstellen oder Gemeindevorsteher aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen;
2. der Motorfahrzeugkontrolle und der Landespolizei aufgrund des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Motorfahrzeugkontrolle oder der Landespolizei ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef