612.742.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2008 Nr. 329 ausgegeben am 19. Dezember 2008
Finanzbeschluss
vom 22. Oktober 2008
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2008 aufgrund von Art. 22 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 13. November 1974, LGBl. 1974 Nr. 72, in der geltenden Fassung, beschlossen:
Art. 1
Für die Infrastrukturplanung der internationalen Eisenbahnverbindung Feldkirch - Buchs SG auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein einschliesslich einer "S-Bahn FL-A-CH" wird für die Jahre 2009 bis 2012 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 925 000 Euro (4 680 000 Franken) genehmigt.
Art. 2
Für die Planung der Anpassungen im angrenzenden Strassenbereich wird für die Jahre 2009 bis 2012 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 650 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Die Verpflichtungskredite (Preisbasis Januar 2008) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2008/2009 indexierbar. Der Baukostenindex wird jedes Jahr durch die Regierung festgelegt.
Art. 4
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef