| 783.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2008
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Nr. 339
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ausgegeben am 19. Dezember 2008
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Gesetz
vom 22. Oktober 2008
über die Abänderung des Postgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG), LGBl. 1999 Nr. 35, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Zustellung behördlicher Dokumente
1) Die Zustellung behördlicher Dokumente nach dem Zustellgesetz gehört zu den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Leistungen.
2) Die Regierung kann mit Verordnung die Einzelheiten über die Zustellung behördlicher Dokumente regeln; dabei hat sie insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, dass die Zustellung rechtzeitig, wirksam und nachvollziehbar erfolgt.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Zustellgesetz vom 22. Oktober 2008 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef