944.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 241 ausgegeben am 30. August 2010
Gesetz
vom 30. Juni 2010
über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. Oktober 2002 zum Schutz der Konsumenten (Konsumentenschutzgesetz, KSchG), LGBl. 2002 Nr. 164, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7a
Gewinnzusagen
Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Konsumenten richten und dadurch den Eindruck erwecken, dass der Konsument einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem Konsumenten diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich eingefordert werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Geldspielgesetz vom 30. Juni 2010 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 3/2010 und 77/2010