614.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 341 ausgegeben am 18. November 2010
Gesetz
vom 23. September 2010
über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Finanzausgleichsgesetz (FinAG) vom 24. Oktober 2007, LGBl. 2007 Nr. 336, wird wie folgt abgeändert:
Art. 6 Abs. 2 und 3
2) Die standardisierte Steuerkraft setzt sich aus den Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer (berechnet auf der Grundlage eines Gemeindesteuerzuschlags von 200 %), den Gemeindeanteilen an der Grundstücksgewinnsteuer und 70 % der Gemeindeanteile an der Ertragssteuer zusammen, dividiert durch die Einwohnerzahl der Gemeinde per Ende des Vorjahres.
3) Die originäre Steuerkraft setzt sich aus den Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer (berechnet auf der Grundlage des von der Gemeinde für das entsprechende Steuerjahr angewendeten Gemeindesteuerzuschlags), den Gemeindeanteilen an der Grundstücksgewinnsteuer und 70 % der Gemeindeanteile an der Ertragssteuer zusammen, dividiert durch die Einwohnerzahl der Gemeinde per Ende des Vorjahres.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 48/2010 und 83/2010