173.32
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 461 ausgegeben am 30. Dezember 2010
Gesetz
vom 25. November 2010
über die Abänderung des Rechtspflegergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Rechtspflegergesetz vom 12. März 1998, LGBl. 1998 Nr. 77, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 16 Abs. 1 Bst. c
c) die Geschäfte nach Art. 153 und 154 AussStrG.
Art. 17 Abs. 2 Bst. c
c) die Genehmigung von Vertretungshandlungen und Einwilligungen von gesetzlichen Vertretern, Vormündern, Sachwaltern und Kuratoren, ausgenommen die Ermächtigung zur Einleitung von Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und auf Leistung des Unterhalts sowie die Genehmigung von Unterhaltsvereinbarungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Ausserstreitgesetz vom 25. November 2010 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 79/2010 und 113/2010