vom 2. März 2011
des Beschlusses Nr. 5/1996 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel
Beschluss des Gemischten Ausschusses: 14. Februar 1996
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 13. Mai 2004
Aufgrund von Art. 3 und Art. 10 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41 macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 5/1996 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel, mit welchem das Abkommen vom 17. September 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel, LGBl. 1996 Nr. 162, abgeändert wird, kund.
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
135/2000
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Mit Ausnahme der vorliegenden Anpassungen wird dieser Beschluss im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariats verfügbar: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/israel/jcds.aspx.
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Übersetzung des englischen Originaltextes.