944.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 400 ausgegeben am 1. September 2011
Gesetz
vom 16. März 2011
über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. Oktober 2002 zum Schutz der Konsumenten (Konsumentenschutzgesetz, KSchG), LGBl. 2002 Nr. 164, wird wie folgt abgeändert:
Art. 31 Sachüberschrift, Abs. 1 und 2
Kreditgeschäfte von Ehegatten und eingetragenen Partnern
1) Unternehmer, deren Unternehmensgegenstand die Gewährung oder die Vermittlung von Krediten ist, haben Ehegatten, die als Konsumenten gemeinsam einen Kredit aufnehmen, mag auch einer die Haftung nur als Bürge eingehen, oder einem Ehegatten, der als Konsument die Haftung für eine bestehende Kreditverbindlichkeit des anderen übernimmt, durch die Übergabe einer gesonderten Urkunde darüber zu belehren, dass:
a) falls die Ehegatten solidarisch haften von jedem der Schuldner in beliebiger Reihenfolge der volle Schuldbetrag verlangt werden kann, ohne Rücksicht darauf, wem von ihnen die Kreditsumme zugekommen ist;
b) die Haftung auch bei Auflösung der Ehe aufrecht bleibt;
c) nur das Gericht im Fall der Scheidung die Haftung eines der Ehegatten gemäss Art. 86 Ehegesetz auf eine Ausfallsbürgschaft beschränken kann.
2) Der eingetragene Partner ist dem Ehegatten nach Abs. 1 gleichgestellt. Die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist einer Scheidung oder Auflösung der Ehe gleichgestellt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 16. März 2011 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 17./19. Juni 2011, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 18 840
Zahl der abgegebenen Stimmen 13 976
Annehmende sind 9 239
Verwerfende sind 4 197
Ungültige Stimmen 468
Leere Stimmen 72
beschliesst:
die Referendumsvorlage betreffend das Gesetz vom 16. März 2011 über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes (Gesetzespaket "eingetragene Partnerschaft") wird als vom Volk angenommen erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 139/2010 und 14/2011