vom 13. März 2012
der Beschlüsse Nr. 3/2009 bis 5/2009 des Gemischten Ausschusses EFTA-Korea
Beschluss des Gemischten Ausschusses: 21. April 2009
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Januar 2011
Aufgrund von Art. 3 und Art. 10 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, macht die Regierung in den Anhängen 1 bis 3 die Beschlüsse Nr. 3/2009 bis 5/2009 des Gemischten Ausschusses EFTA-Korea, mit welchem das Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, LGBl. 2006 Nr. 174, abgeändert wird, kund.
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Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates zu finden: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/the-republic-of-korea/jcds.aspx
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Übersetzung des englischen Originaltextes.
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Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates zu finden: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/the-republic-of-korea/jcds.aspx
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Übersetzung des englischen Originaltextes.
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Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates zu finden: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/the-republic-of-korea/jcds.aspx
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Übersetzung des englischen Originaltextes.