vom 24. Oktober 2012
betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 22. Oktober 2008 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH
In Art. 1 und 2 des Finanzbeschlusses vom 22. Oktober 2008 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH, LGBl. 2008 Nr. 329, wird die Wortfolge "für die Jahre 2009 bis 2012" gestrichen.
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
112/2012