0.632.314.431
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 293 ausgegeben am 23. August 2013
Kundmachung
vom 20. August 2013
der Beschlüsse Nr. 1/2012 bis 3/2012
des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien
Beschluss des Gemischten Ausschusses: 20. April 2012
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Oktober 2013
Aufgrund von Art. 3 und Art. 10 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, macht die Regierung in den Anhängen 1 bis 3 die Beschlüsse Nr. 1/2012 bis 3/2012 des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien, mit welchem das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, LGBl. 2002 Nr. 111, abgeändert wird, kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1
Beschluss Nr. 1/2012
des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien zur Änderung von Anhang II betreffend

Fische und andere Meeresprodukte
12
Anhang 2
Beschluss Nr. 2/2012
des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien zur Änderung von Anhang III betreffend

Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung
34
Anhang 3
Beschluss Nr. 3/2012
des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien zur Änderung von Protokoll B betreffend

Definition des Konzepts "Ursprungserzeugnisse" und Verfahren der administrativen

Zusammenarbeit
56

1   Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten in englischer Originalsprache eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/jordan.aspx

2   Übersetzung des englischen Originaltextes.

3   Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten in englischer Originalsprache eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/jordan.aspx

4   Übersetzung des englischen Originaltextes.

5   Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten in englischer Originalsprache eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/jordan.aspx

6   Übersetzung des englischen Originaltextes.