Art. 55 Abs. 2
2) Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt folgende in Liechtenstein wohnhafte Personen bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn:
a) Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr;
b) beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein registrierte erwerbslose Personen;
c) Sozialhilfeempfänger sowie andere Personen, die durch das Amt für Soziale Dienste unterstützt werden;
d) IV-Leistungsbezüger;
e) Personen, die in Liechtenstein Stipendien beziehen;
f) Personen, die von der Bewährungshilfe Liechtenstein betreut werden.