783.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 62 ausgegeben am 4. Februar 2016
Gesetz
vom 2. Dezember 2015
über die Abänderung des Postgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1998 über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG), LGBl. 1999 Nr. 35, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 4
4) Der Vertrieb von Anteilen gemäss Abs. 2 Bst. b ist von der Zulassungspflicht nach Art. 122a UCITSG und Art. 150 Abs. 3a AIFMG ausgenommen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht an die Finanzmarktaufsicht (FMA) über den beabsichtigten Vertrieb und die Zahlstelle.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Investmentunternehmensgesetz vom 2. Dezember 2015 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 89/2015 und 121/2015