Die nachstehenden Eintragungen sind gebührenfrei:
i) die Bestellung eines Vertreters, jede Änderung betreffend einen Vertreter und die Löschung der Eintragung eines Vertreters;
ii) jede Änderung betreffend die Telefon- und Telefaxnummern, Zustellanschrift, E-Mail-Adresse und andere Mittel der Nachrichtenübermittlung mit dem Hinterleger oder Inhaber, wie in den Verwaltungsvorschriften angegeben;
iii) die Löschung der internationalen Registrierung;
iv) jeder Verzicht nach Regel 25 Abs. 1 Bst. a Ziff. iii;
v) jede Einschränkung im internationalen Gesuch selbst nach Regel 9 Abs. 4 Bst. a Ziff. xiii oder in einer nachträglichen Benennung nach Regel 24 Abs. 3 Bst. a Ziff. iv;
vi) jedes Ersuchen einer Behörde nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 des Abkommens oder Art. 6 Abs. 4 Satz 1 des Protokolls;
vii) ein gerichtliches Verfahren oder rechtskräftiges Urteil, welches das Basisgesuch, die sich aus ihm ergebende Eintragung oder die Basiseintragung berührt;
viii) jede Schutzverweigerung nach den Regeln 17, 24 Abs. 9 oder 28 Abs. 3, jede Erklärung nach den Regeln 18bis oder 18ter oder jede Erklärung nach den Regeln 20bis Abs. 5 oder 27 Abs. 4 oder 5;
ix) die Ungültigerklärung der internationalen Registrierung;
x) nach Regel 20 übermittelte Informationen;
xi) jede Mitteilung nach Regel 21 oder 23;
xii) jede Berichtigung im internationalen Register.