| 952.511 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2018 | Nr. 3 | ausgegeben am 25. Januar 2018 |
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Risikofeld
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Indikator
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Masse
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Risikoexponierung
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Über die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) hinausgehende vom Institut gehaltene Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
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wobei für die Zwecke dieses Indikators folgende Begriffsbestimmungen gelten:
- Eigenmittel: Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten: Summe der in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 23 SAG genannten Verbindlichkeiten
- Summe der Verbindlichkeiten: Summe der Verbindlichkeiten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. k dieser Verordnung, die auch Verbindlichkeiten aus Derivaten auf der Grundlage umfasst, dass die Saldierungsrechte der Gegenpartei uneingeschränkt anerkannt werden
- Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten: Mindestanforderung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 SAG
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Risikoexponierung
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Verschuldungsquote
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Verschuldungsquote im Sinne von Art. 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, zu melden nach Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014
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Risikoexponierung
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Harte Kernkapitalquote
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Harte Kernkapitalquote im Sinne von Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, zu melden nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014
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Risikoexponierung
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Gesamtrisikoexponierung/ Summe der Vermögenswerte
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wobei folgende Begriffsbestimmungen gelten:
- Gesamtrisikoexponierung: Gesamtrisikobetrag im Sinne von Art. 92 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Summe der Vermögenswerte: Summe der Vermögenswerte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. l dieser Verordnung
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Stabilität und Diversifizierung der Finanzierung
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Strukturelle Liquiditätsquote
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Strukturelle Liquiditätsquote, zu melden nach Art. 415 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
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Stabilität und Diversifizierung der Finanzierung
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Liquiditätsdeckungsquote
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Liquiditätsdeckungsquote, zu melden nach Art. 415 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61
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Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft
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Anteil der Interbankendarlehen und -einlagen in der EU
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wobei folgende Begriffsbestimmungen gelten:
- Interbankendarlehen: Summe der Buchwerte von Darlehen und Krediten an Kreditinstitute und sonstige Finanzunternehmen, zu bestimmen für die Zwecke der Meldevorlagen Ziff. 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 nach Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014
- Interbankeneinlagen: Buchwert der Einlagen von Kreditinstituten und sonstigen Finanzunternehmen, zu bestimmen für die Zwecke der Meldevorlage Ziff. 8.1 nach Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014
- Summe der Interbankendarlehen und -einlagen in der EU: Summe der von Instituten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gehaltenen aggregierten Interbankendarlehen und -einlagen, berechnet nach Art. 15
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Risikofeld
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Indikator
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Zeichen
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Risikoexponierung
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Über die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hinausgehende vom Institut gehaltene Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
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Risikoexponierung
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Verschuldungsquote
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-
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Risikoexponierung
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Harte Kernkapitalquote
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-
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Risikoexponierung
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Gesamtrisikoexponierung/Summe der Vermögenswerte
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+
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Stabilität und Diversifizierung der Finanzierung
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Strukturelle Liquiditätsquote
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-
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Stabilität und Diversifizierung der Finanzierung
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Liquiditätsquote
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-
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Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft
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Anteil der Interbankendarlehen und -einlagen in der EU
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+
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Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
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Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem
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-
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Von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren
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Umfang einer vorausgegangenen ausserordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
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+
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