172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 468ausgegeben am 21. Dezember 2018
Gesetz
vom 9. November 2018
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. u
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
u) Sport:
1. der Stabsstelle für Sport aufgrund des Sportgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
2. der von der Regierung bestimmten Institution aufgrund des Sportgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen.
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Abänderung des Sportgesetzes vom 9. November 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 47/2018 und 95/2018