950.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019 Nr. 29 ausgegeben am 4. Februar 2019
Gesetz
vom 5. Dezember 2018
über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2005 über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG), LGBl. 2005 Nr. 278, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 6 Abs. 1 Bst. l
1) Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wird auf Antrag erteilt, wenn:
l) die Gesellschaft über keine weitere spezialgesetzliche Bewilligung nach dem Treuhändergesetz, dem Rechtsanwaltsgesetz, dem Patentanwaltsgesetz oder dem Wirtschaftsprüfergesetz verfügt;
Art. 43 Abs. 1 bis 3 und 5 Bst. b
1) Jede Vermögensverwaltungsgesellschaft hat einen von der FMA anerkannten Wirtschaftsprüfer oder eine von der FMA anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestellen.
2) Die Anerkennung nach Abs. 1 wird erteilt, wenn:
a) Wirtschaftsprüfer über eine Bewilligung nach dem Wirtschaftsprüfergesetz und besondere Qualifikationen im Bereich der Vermögensverwaltungsgesellschaften verfügen;
b) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über eine Bewilligung nach dem Wirtschaftsprüfergesetz oder eine Registrierung nach Art. 69 des Wirtschaftsprüfergesetzes sowie über verantwortliche Wirtschaftsprüfer (leitende Revisoren), die die Voraussetzungen nach Bst. a erfüllen, verfügen.
3) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer der FMA vor Revisionsbeginn zu melden.
5) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln, insbesondere:
b) das Verfahren zur Anerkennung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Wirtschaftsprüfergesetz vom 5. Dezember 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 38/2017 und 99/2018