612.414.6
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019 Nr. 254 ausgegeben am 8. November 2019
Finanzbeschluss
vom 5. September 2019
über die Gewährung von Staatsbeiträgen an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2020 bis 2022
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. September 2019 beschlossen:1
Art. 1
Staatsbeitrag für Lehre und Forschung sowie für Mieten, Betrieb und Unterhalt
Das Land richtet an die Universität Liechtenstein für die konsekutiven Studiengänge (Bachelor-, Master- und Doktoratsstufe), die Weiterbildungsstudiengänge, zur Basisfinanzierung der Forschung sowie für Mieten, Betrieb und Unterhalt 14 300 000 Franken für das Jahr 2020 und für die Jahre 2021 und 2022 jährlich 14 800 000 Franken aus.
Art. 2
Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität
1) Das Land richtet zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein für die Jahre 2020 bis 2022 jährlich 1 000 000 Franken aus.
2) Ziel und Ausrichtung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein hat im Grundsatz den bestehenden Regelungen zu entsprechen.
Art. 3
Staatsbeitrag für die Erneuerung der IT-Infrastruktur der Universität
Für Erneuerungen der informationstechnologischen Infrastruktur und zwecks Mitigierung von Risiken in diesem Bereich richtet das Land in den Jahren 2020 bis 2022 einen Betrag von jährlich 500 000 Franken an die Universität aus.
Art. 4
Berichtswesen
Die Universität Liechtenstein ist verpflichtet, der Regierung die für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht sowie für statistische Zwecke notwendigen Daten zu liefern. Dies beinhaltet insbesondere Daten zu den Studenten, den Absolventen und zum Personal.
Art. 5
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 81/2019