946.221.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 300 ausgegeben am 23. Oktober 2020
Verordnung
vom 20. Oktober 2020
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 31. Juli 2015 (2015/1333/GASP), 27. März 2020 (GASP 2020/458), 30. Juli 2020 (GASP) 2020/1137, 21. September 2020 (GASP) 2020/1310, 1. Oktober 2020 (GASP) 2020/1385 und 14. Oktober 2020 (GASP) 2020/1483 sowie in Ausführung der Resolutionen 1970 (2011) vom 26. Februar 2011, 1973 (2011) vom 17. März 2011 und 2009 (2011) vom 16. September 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen1 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 1. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen, LGBl. 2011 Nr. 81, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 3 Bst. A Ziff. 26
26.
Yevgeniy Viktorovich PRIGOZHIN
Geburtsdatum: 1. Juni 1961
Geburtsort: Leningrad (St. Petersburg)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yevgeniy Viktorovich Prigozhin ist ein russischer Geschäftsmann mit engen, auch finanziellen Verbindungen zum privaten Militärunternehmen Wagner Group.
Auf diese Weise ist Prigozhin an den Aktivitäten der Wagner Group in Libyen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit des Landes gefährden, beteiligt und leistet dafür Unterstützung.
Insbesondere war die Wagner Group mehrfach und wiederholt an Verstössen gegen das in der Resolution 1970 (2011) des VN-Sicherheitsrats festgelegte und in Art. 1 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 umgesetzte Waffenembargo in Libyen beteiligt, wozu unter anderem Waffenlieferungen und die Entsendung von Söldnern nach Libyen zur Unterstützung der Libyschen Nationalen Armee gehörten. Die Wagner Group hat mehrfach an Militäroperationen gegen die von den VN gebilligte Regierung der nationalen Einheit teilgenommen und zur Destabilisierung Libyens und der Unterminierung des Friedensprozesses beigetragen.
Anhang 5 Ziff. 21
21.
Yevgeniy Viktorovich PRIGOZHIN
Geburtsdatum: 1. Juni 1961
Geburtsort: Leningrad (St. Petersburg)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yevgeniy Viktorovich Prigozhin ist ein russischer Geschäftsmann mit engen, auch finanziellen Verbindungen zum privaten Militärunternehmen Wagner Group.
Auf diese Weise ist Prigozhin an den Aktivitäten der Wagner Group in Libyen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit des Landes gefährden, beteiligt und leistet dafür Unterstützung.
Insbesondere war die Wagner Group mehrfach und wiederholt an Verstössen gegen das in der Resolution 1970 (2011) des VN-Sicherheitsrats festgelegte und in Art. 1 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 umgesetzte Waffenembargo in Libyen beteiligt, wozu unter anderem Waffenlieferungen und die Entsendung von Söldnern nach Libyen zur Unterstützung der Libyschen Nationalen Armee gehörten. Die Wagner Group hat mehrfach an Militäroperationen gegen die von den VN gebilligte Regierung der nationalen Einheit teilgenommen und zur Destabilisierung Libyens und der Unterminierung des Friedensprozesses beigetragen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Der Text dieser Resolutionen ist in englischer Sprache abrufbar unter https://www.un.org/securitycouncil/content/resolutions-0.