946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 266 ausgegeben am 26. August 2021
Verordnung
vom 24. August 2021
über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012, (GASP) 2021/1001 und (GASP) 2021/1002 vom 21. Juni 2021 sowie (GASP) 2021/1031 vom 24. Juni 2021 verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) "Gelder": finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder anderer Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapieren und Schuldtiteln, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen, Derivaten; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) "Sperrung von Geldern": die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) "wirtschaftliche Ressourcen": Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) "Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen": die Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3
Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1, die zur internen Repression benutzt werden können, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten oder technischer Hilfe und Wartung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung, der Instandhaltung und der Verwendung von Gütern nach den Abs. 1 und 2 sind verboten.
4) Ausgenommen von den Verboten nach den Abs. 1 bis 3 ist die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch Personal der Vereinten Nationen (UNO), der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Schweiz, Medienvertreter oder humanitäres Personal.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Ausnahmen von den Verboten nach den Abs. 1 bis 3 bewilligen für:
a) nichtletale militärische Ausrüstung, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
b) nichtletale Güter, die in Anhang 1 aufgeführt sind und ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
c) nicht zum Kampfeinsatz bestimmte gepanzerte Fahrzeuge, die ausschliesslich zum Schutz des Personals der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz bestimmt sind;
d) Jagd- und Sportwaffen sowie Munition, Zubehör und Ersatzteile dafür.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 4
Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Ausrüstung, Technologie und Software nach Anhang 2, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können, an Personen oder Organisationen in Belarus oder zum Einsatz in Belarus sind verboten.
2) Die Erbringung von technischer Hilfe oder von Vermittlungsdiensten sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.
3) Es ist verboten, für Personen oder Organisationen in Belarus oder für solche, die auf deren Anweisung handeln, Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets zu erbringen.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt Ausnahmen von den Verboten nach den Abs. 1 bis 3 gegebenenfalls im Verfahren nach Art. 27 der schweizerischen Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 20161 (GKV), sofern sichergestellt ist, dass die betroffenen Güter und Dienstleistungen nicht zur Überwachung oder zum Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs benützt werden.
Art. 5
Verbote betreffend doppelt verwendbarer Güter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern nach Anhang 2 GKV, einschliesslich Technologie und Software, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten, wenn die Güter:
a) ganz oder teilweise für militärische Zwecke bestimmt sind;
b) für die belarussischen Streitkräfte oder andere militärische Endverwender bestimmt sind; oder
c) für natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3 bestimmt sind.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 ist verboten.
3) Die Verbote nach den Abs. 1 und 2 gelten nicht für Güter, die für die Sicherheit ziviler Nuklearanlagen notwendig sind.
Art. 6
Verbote betreffend Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen nach Anhang 4 an Personen oder Organisationen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
Art. 7
Verbote betreffend Erdöl und Erdölprodukte
1) Es ist verboten, Erdöl und Erdölprodukte nach Anhang 5:
a) einzuführen oder zu transportieren, falls diese ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt wurden;
b) zu kaufen, falls diese sich in Belarus befinden oder ihren Ursprung in Belarus haben.
2) Es ist verboten, im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 direkt oder indirekt Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
3) Die Verbote nach den Abs. 1 und 2 gelten nicht für den Kauf von Erdöl und Erdölprodukten in Belarus, die:
a) benötigt werden, um den Grundbedarf, der dem Käufer in Belarus entsteht, zu decken;
b) für humanitäre Projekte notwendig sind;
c) zur Ausübung der amtlichen Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Vertretungen notwendig sind.
Art. 8
Verbote betreffend Kaliumchloridprodukte
Es ist verboten, Kaliumchloridprodukte nach Anhang 6 direkt oder indirekt aus Belarus einzuführen, zu transportieren oder zu kaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Belarus haben oder nicht.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 9
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle befinden von:
a) in Anhang 7 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung amtlicher Zwecke von belarussischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen; oder
f) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Sie kann Ausnahmen von den Verboten nach den Abs. 1 und 2 bewilligen für Zahlungen, die ausschliesslich zur Begleichung von Gebühren bestimmt sind, die erforderlich sind für:
a) Flüge zu humanitären Zwecken, zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder zur Unterstützung von Opfern von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen;
b) Flüge im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren;
c) Flüge, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, die zum Ziel haben:
1. eine Lösung der Krise in Belarus zu erreichen, oder
2. die mit den Zwangsmassnahmen verfolgten politischen Ziele zu unterstützen;
d) Notlandungen, Notstarts oder Notüberflüge von Luftfahrzeugen eines Luftfahrtunternehmens aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz; oder
e) Angelegenheiten, welche die Flugsicherheit betreffen.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 10
Verbote betreffend die Begebung von und den Handel mit Finanzinstrumenten
1) Die Begebung von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen durch einen der folgenden Emittenten ist verboten:
a) Belarus, seine Regierung oder seine öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) Banken und andere Unternehmen mit Sitz in Belarus nach Anhang 8;
c) Banken sowie andere Unternehmen und Organisationen mit Sitz ausserhalb des EWR oder der Schweiz, die von Banken oder Unternehmen nach Anhang 8 zu über 50 % beherrscht werden;
d) Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. b oder c handeln.
2) Der Handel mit Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Abs. 1 nach dem 29. Juni 2021 begeben wurden, ist verboten.
Art. 11
Verbote betreffend die Gewährung von Darlehen
1) Die Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen an Empfänger nach Art. 10 Abs. 1 sowie die Beteiligung an entsprechenden Vereinbarungen sind verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den Vertragsstaaten des EWR oder der Schweiz und Drittstaaten;
b) die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossenen Vertrags, sofern vor Inkrafttreten dieser Verordnung alle Bedingungen für diese Inanspruchnahme oder Auszahlung sowie ein vertragliches Fälligkeitsdatum für die vollständige Rückerstattung aller zur Verfügung gestellten Gelder vereinbart wurden.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bewilligen für die Vergabe von Darlehen, die:
a) dem Zweck dienen, Hilfe für die Zivilbevölkerung in Belarus bereitzustellen, einschliesslich humanitärer Hilfe, die Unterstützung von Umweltprojekten und die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit;
b) erforderlich sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Liquidität von Finanzunternehmen in Belarus sicherzustellen, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten mit Sitz im EWR oder in der Schweiz befinden.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 12
Verbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
Es ist verboten, Versicherungen und Rückversicherungen abzuschliessen, zu verlängern oder zu erneuern mit:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, wenn sie im Namen oder auf Anweisung einer unter Bst. a genannten juristischen Person oder Organisation handeln.
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 13
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in Anhang 7 aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) zwecks Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Belarus; oder
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 14
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, die auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde; dieses Verbot gilt für Forderungen von:
a) Belarus, seiner Regierung oder seinen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen in Belarus;
c) in Anhang 7 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
d) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag oder zugunsten einer Person, Unternehmung oder Organisation nach den Bst. a bis c handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 15
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 3 bis 12 und 14. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 13. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 16
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 9 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten, die Art und den Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 17
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3 bis 14 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 16 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 18
Übergangsbestimmung
Die Art. 6 bis 8 gelten nur für Geschäfte, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung vertraglich vereinbart wurden.
Art. 19
Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 27. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus, LGBl. 2006 Nr. 140, in der geltenden Fassung, wird aufgehoben.
Art. 20
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin
Anhang 1
(Art. 3 Abs. 2 und 5 Bst. b)
Güter, die zur internen Repression verwendet
werden können
1. Bomben und Granaten, die nicht von Anhang 1 der schweizerischen Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 19982 (KMV) und nicht von Anhang 3 GKV3 erfasst werden.
2. Waffenzielgeräte aller Art, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
3. Fahrzeuge, ausgenommen für die Brandbekämpfung besonders konstruierte Fahrzeuge, wie folgt:
3.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
3.2 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
3.3 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschliesslich Baumaschinen mit ballistischem Schutz;
3.4 Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen oder inhaftierten Personen;
3.5 Fahrzeuge und Anhänger, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen;
3.6 Bestandteile der in den Ziff. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
4. Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden, wie folgt:
4.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nicht elektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags;
4.2 Explosivladung mit linearer Schneidwirkung;
4.3 andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe, wie folgt:
a) Amatol,
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),
c) Nitroglykol,
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN),
e) Pikrylchlorid,
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
5. Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz, wie folgt:
5.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz oder Stichschutz;
5.2 Helme mit ballistischem Schutz oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
6. Andere Simulatoren als die von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfassten für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen sowie besonders entwickelte Software hierfür.
7. Andere Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren als die von den Anhängen 3 und 5 GKV erfassten.
8. Bandstacheldraht.
9. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 Anhang 5 GKV erfasst werden.
10. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
11. Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Anhang 2
(Art. 4 Abs. 1)
Ausrüstung, Technologie und Software zu
Überwachungszwecken
1. Ausrüstung
- Ausrüstung für tiefe Paketinspektion
- Netzüberwachungsausrüstung, einschliesslich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung
- Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung
- Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation
- Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren
- Sprecherkennungs- und Sprechverarbeitungsausrüstung
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von:
- "IMSI (International Mobile Subscriber Identity)": eindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht
- "MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number)": Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers; dies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher - genauso wie eine IMSI - die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient
- "IMEI (International Mobile Equipment Identity)": in der Regel eindeutige Nummer zur Identifizierung von GSM-, WCDMA- und IDEN-Mobiltelefonen sowie einiger Satellitentelefone; die Nummer ist zumeist im Batteriefach des Telefons aufgedruckt; die Überwachung (Abhören) kann mit Hilfe der IMEI-Nummer sowie der IMSI und MSISDN erfolgen.
- "TMSI (Temporary Mobile Subscriber Identity)": Kennung, die in der Regel zwischen dem Mobilfunkgerät und dem Netz übertragen wird
- Taktische Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von SMS (Short Message System), GSM (Global System for Mobile Communications), GPS (Global Positioning System), GPRS (General Package Radio Service), UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), CDMA (Code Division Multiple Access), PSTN (Public Switch Telephone Networks)
- Ausrüstung zum Überwachen und Abhören von DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol), SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) und GTP (GPRS Tunneling Protocol)
- Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen
- Ferngesteuerte Forensikausrüstung
- Ausrüstung für die semantische Verarbeitung
- Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel
- Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)
2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziff. 1
Ausrüstung, Software und Technologie, die unter die Kategorien nach den Ziff. 1 bis 3 fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für "Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation" erfasst wird.
Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet "Überwachung" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.
4. Ausnahmen
Ausgenommen von den Ziff. 1 bis 3 sind:
4.1 Software, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, die frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:
1. Barverkauf,
2. Versandverkauf,
3. elektronische Transaktionen,
4. Telefonverkauf;
4.2 Software, die allgemein zugänglich ist.
Anhang 34
(Art. 5 Abs. 1 Bst. c)
Natürliche Personen, Unternehmen und
Organisationen, die Auflagen bezüglich doppelt

verwendbarer Güter unterliegen
Anhang 4
(Art. 6)
Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von
Tabakerzeugnissen
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
ex 4823.90
Filter
4813
Zigarettenpapier
ex 3302.90
Aromen in Tabakerzeugnissen
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak
Anhang 5
(Art. 7 Abs. 1)
Erdöl und Erdölprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
2710
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, andere als rohe Öle; anderweit weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil bilden; Ölabfälle
2711
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2712
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, "slack wax", Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche, durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
2713
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien
2715
Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z.B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
Anhang 6
(Art. 8)
Kaliumchloridprodukte
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
3104.2000
Kaliumchlorid
3105.2000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
3105.6000
Düngemittel, mineralische oder chemische, die zwei düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
ex 3105.9000
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
Anhang 7
(Art. 9 Abs. 1 Bst. a, 13 Abs. 1 und 14 Bst. c)
Natürliche Personen, gegen die sich die
Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
A. Natürliche Personen
 
Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)
Angaben zur
Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
Uladzimir
Uladzimiravich NAVUMAU
Vladimir
Vladimirovich NAUMOV
Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten
Geburtsdatum: 7.2.1956
Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.
2.
Dzmitry
Valerievich PAULICHENKA
Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy
Valeriyevich PAVLICHENKO)
Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR)
Geburtsdatum: 1966
Geburtsort: Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028,
Belarus
Geschlecht: männlich
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums.
Geschäftsmann, Präsident der ‚Ehre‘, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.
3.
Viktar
Uladzimiravich SHEIMAN

(Viktar

Uladzimiravich SHEYMAN)
Viktor
Vladimirovich SHEIMAN

(Viktor

Vladimirovich SHEYMAN)
Position(en): Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, ehemaliger Innenminister
Geburtsdatum: 26.5.1958
Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 K. Marx St., Minsk 220016, Belarus
Geschlecht: männlich
Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten.
4.
Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU)
Iury (Yuri)
Leonidovich SIVAKOV
Position(en): ehemaliger Innenminister, ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 5.8.1946
Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘
Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus
Geschlecht: männlich
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.
5.
Yuri
Khadzimuratavich KARAEU
Yuri
Khadzimuratovich KARAEV
Position(en): Ehemaliger Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/ Oblast Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 21.6.1966
Geburtsort: Ordschonikidse, frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast. Grodno/Hrodna
6.
Genadz
Arkadzievich KAZAKEVICH
Gennadi
Arkadievich KAZAKEVICH
Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern
Erster Stellvertretender Innenminister - Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 14.2.1975
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz.
7.
Aliaksandr
Piatrovich BARSUKOU
Alexander
(Alexandr)

Petrovich BARSUKOV
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei)
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
Geburtsdatum: 29.4.1965
Geburtsort: Kreis Wetkowski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Minsk
8.
Siarhei Mikalaevich KHAMENKA
Sergei Nikolaevich KHOMENKO
Position(en): Stellvertretender Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 21.9.1966
Geburtsort: Jassinowataja, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
9.
Yuri Genadzevich NAZARANKA
Yuri Gennadievich NAZARENKO
Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 17.4.1976
Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit.
10.
Khazalbek
Baktibekavich ATABEKAU
Khazalbek
Bakhtibekovich ATABEKOV
Position(en): Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 18.3.1967
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
11.
Aliaksandr
Valerievich BYKAU
Alexander (Alexandr)
Valerievich BYKOV
Position(en): Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten.
12.
Aliaksandr
Sviataslavavich SHEPELEU
Alexander
(Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV
Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium
Geburtsdatum: 14.10.1975
Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye, Region/Oblast, Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus),
Geschlecht: männlich
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
13.
Dzmitry Uladzimiravich BALABA
Dmitry
Vladimirovich BALABA
Position(en): Befehlshaber von OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 1.6.1972
Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
14.
Ivan
Uladzimiravich KUBRAKOU
Ivan Vladimirovich KUBRAKOV
Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 5.5.1975
Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/ Oblast Mogiljow / Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister.
15.
Maxim
Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA)
Maxim
Alexandrovich GAMOLA
Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk
Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei.
16.
Aliaksandr
Mikhailavich ALIASHKEVICH
Alexander
(Alexandr)

Mikhailovich ALESHKEVICH
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
17.
Andrei Vasilievich GALENKA
Andrey Vasilievich GALENKA
Position(en): Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
18.
Aliaksandr
Paulavich VASILIEU
Alexander
(Alexandr)

Pavlovich VASILIEV
Position(en): Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel
Geburtsdatum: 24.3.1975
Geburtsort: Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/ Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
19.
Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI
Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI
Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
20.
Anatol
Anatolievich VASILIEU
Anatoli
Anatolievich VASILIEV
Position(en): Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit
Geburtsdatum: 26.1.1972
Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
21.
Aliaksandr
Viachaslavavich ASTREIKA
Alexander
(Alexandr)

Viacheslavovich ASTREIKO
Position(en): Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/ Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geburtsdatum: 22.12.1971
Geburtsort: Kapyl, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/ Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
22.
Leanid ZHURAUSKI
Leonid ZHURAVSKI
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Witebsk/Wizebsk
Geburtsdatum: 20.9.1975
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/ Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
23.
Mikhail DAMARNACKI
Mikhail DOMARNATSKY
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/ Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
24.
Maxim MIKHOVICH
Maxim MIKHOVICH
Position(en): Leiter der OMON (‚Sondereinheit der Miliz‘)-Einheit in Brest, Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
25.
Aleh
Uladzimiravich MATKIN
Oleg
Vladimirovitch MATKIN
Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.
26.
Ivan Yurievich SAKALOUSKI
Ivan Yurievich SOKOLOVSKI
Position(en): Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk
Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.
27.
Valeri Paulavich VAKULCHYK
Valery Pavlovich VAKULCHIK
Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB).
Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates.
Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest
Geburtsdatum: 19.6.1964
Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus - Inspektor für die Region/Oblast Brest.
28.
Siarhei
Yaugenavich TSERABAU
Sergey Evgenievich TEREBOV
Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geburtsdatum: 1972
Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
29.
Dzmitry
Vasilievich RAVUTSKI
Dmitry Vasilievich REUTSKY
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
30.
Uladzimir
Viktaravich KALACH
Vladimir
Viktorovich KALACH
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
31.
Alieg Anatolevich CHARNYSHOU
Oleg Anatolievich CHERNYSHEV
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
32.
Aliaksandr
Uladzimiravich KANYUK
Alexander
(Alexandr)

Vladimirovich KONYUK
Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Botschafter der Republik Belarus in Armenien
Geburtsdatum: 11.7.1960
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Armenien.
33.
Lidzia Mihailauna YARMOSHINA
Lidia Mikhailovna YERMOSHINA
Position(en): Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 29.1.1953
Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
34.
Vadzim
Dzmitryevich IPATAU
Vadim Dmitrievich IPATOV
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 30.10.1964
Geburtsort: Kolomyja, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
35.
Alena Mikalaeuna DMUHAILA
Elena Nikolaevna DMUHAILO
Position(en): Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1.7.1971
Geschlecht: weiblich
Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
36.
Andrei
Anatolievich GURZHY
Andrey
Anatolievich GURZHIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 10.10.1975
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
37.
Volga Leanidauna DARASHENKA
Olga Leonidovna DOROSHENKO
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 1976
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
38.
Siarhei
Aliakseevich KALINOUSKI
Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 3.1.1969
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
39.
Sviatlana Piatrouna KATSUBA
Svetlana Petrovna KATSUBO
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 6.8.1959
Geburtsort: Podilsk, Region/Oblast
Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
40.
Aliaksandr
Mikhailavich LASYAKIN
Alexander
(Alexandr)

Mikhailovich LOSYAKIN
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 21.7.1957
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
41.
Igar Anatolievich PLYSHEUSKI
Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 19.2.1979
Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
42.
Marina Yureuna RAKHMANAVA
Marina Yurievna RAKHMANOVA
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 26.9.1970
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
43.
Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI
Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 16.8.1972
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
44.
Irina
Aliaksandrauna TSELIKAVETS
Irina Alexandrovna TSELIKOVEC
Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)
Geburtsdatum: 2.11.1976
Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.
Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
45.
Aliaksandr
Ryhoravich LUKASHENKA
Alexander
(Alexandr)

Grigorievich LUKASHENKO
Position(en): Präsident der Republik Belarus
Geburtsdatum: 30.8.1954
Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.
46.
Viktar
Aliaksandravich LUKASHENKA
Viktor
Alexandrovich LUKASHENKO
Position(en): Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates
Geburtsdatum: 28.11.1975
Geburtsort: Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
47.
Ihar Piatrovich SERGYAENKA
Igor Petrovich SERGEENKO
Position(en): Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 14.1.1963
Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Aussenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.
48.
Ivan Stanislavavich TERTEL
Ivan Stanislavovich TERTEL
Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.9.1966
Geburtsort: Privalka/Privalki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
49.
Raman Ivanavich MELNIK
Roman Ivanovich MELNIK
Position(en): Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium
Geburtsdatum: 29.5.1964
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
50.
Ivan Danilavich NASKEVICH
Ivan Danilovich NOSKEVICH
Position(en): Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 25.3.1970
Geburtsort: Cierabličy, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
51.
Aliaksey
Aliaksandravich VOLKAU
Alexei
Alexandrovich VOLKOV
Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen
Geburtsdatum: 7.9.1973
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
52.
Siarhei
Yakaulevich AZEMSHA
Sergei Yakovlevich AZEMSHA
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 17.7.1974
Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
53.
Andrei Fiodaravich SMAL
Andrei
Fyodorovich SMAL
Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 1.8.1973
Geburtsort: Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
54.
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA
Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO
Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums
Geburtsdatum: 1.8.1971
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
55.
Ihar Ivanavich BUZOUSKI
Igor Ivanovich BUZOVSKI
Position(en): Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 10.7.1972
Geburtsort: Dorf Koshelevo, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
56.
Natallia
Mikalaeuna EISMANT
Natalia
Nikolayevna EISMONT
Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten
Geburtsdatum: 16.2.1984
Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geburtsname: Kirsanova oder Selyun
Geschlecht: weiblich
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.
57.
Siarhei
Yaugenavich ZUBKOU
Sergei Yevgenevich ZUBKOV
Position(en): Befehlshaber der ‚Alpha‘-Einheit
Geburtsdatum: 21.8.1975
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der ‚Alpha‘-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
58.
Andrei
Aliakseevich RAUKOU
Andrei Alexeyevich RAVKOV
Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat
Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan
Geburtsdatum: 25.6.1967
Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan.
59.
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH
Petr Petrovich MIKLASHEVICH
Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus
Geburtsdatum: 18.10.1954
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmässig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Massnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
60.
Anatol
Aliaksandravich SIVAK
Anatoli
Alexandrovich SIVAK
Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 19.7.1962
Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.
In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
61.
Ivan Mikhailavich EISMANT
Ivan Mikhailovich EISMONT
Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija
Geburtsdatum: 20.1.1977
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschliessende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.
Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt ‚Belteleradiokampanija‘ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
62.
Uladzimir
Stsiapanavich KARANIK
Vladimir
Stepanovich KARANIK
Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister
Geburtsdatum: 30.11.1973
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.
In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
63.
Natallia Ivanauna KACHANAVA
Natalia Ivanovna KOCHANOVA
Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus
Geburtsdatum: 25.9.1960
Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.
64.
Pavel Mikalaevich LIOHKI
Pavel Nikolaevich LIOHKI
Position(en): Erster Stellvertretender Minister für Information
Geburtsdatum: 30.5.1972
Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
65.
Ihar
Uladzimiravich LUTSKY
Igor Vladimirovich LUTSKY
Position(en): Minister für Information
Geburtsdatum: 31.10.1972
Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
66.
Andrei Ivanavich SHVED
Andrei Ivanovich SHVED
Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 21.4.1973
Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an ‚nicht genehmigten Versammlungen‘ Bestrafung androhte.
67.
Genadz
Andreevich BOGDAN
Gennady
Andreievich BOGDAN
Position(en): Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 8.1.1977
Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.
68.
Ihar Paulavich BURMISTRAU
Igor Pavlovich BURMISTROV
Position(en): Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums
Geburtsdatum: 30.9.1968
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
69.
Arciom
Kanstantinavich DUNKA
Artem
Konstantinovich DUNKO
Position(en): Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.6.1990
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.
70.
Aleh Heorhievich KARAZIEI
Oleg Georgevich KARAZEI
Position(en): Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums
Geburtsdatum: 1.1.1979
Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
71.
Dzmitry
Aliaksandravich KURYAN
Dmitry
Alexandrovich KURYAN
Position(en): Oberst der Polizei, Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium
Geburtsdatum: 3.10.1974
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Oberst der Polizei und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
72.
Aliaksandr
Henrykavich TURCHIN
Alexander
(Alexandr)

Henrihovich TURCHIN
Position(en): Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk
Geburtsdatum: 2.7.1975
Geburtsort: Novogrudok, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschliesslich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
73.
Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN
Dmitry
Nikolayevich SHUMILIN
Position(en): Stellvertretender Leiter der Abteilung Grossveranstaltungen der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Er hat sich nachweislich persönlich an der unrechtmässigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.
74.
Vital Ivanavich STASIUKEVICH
Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH
Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna
Geburtsdatum: 5.3.1976
Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmässige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.
75.
Siarhei Leanidavich KALINNIK
Sergei Leonidovich KALINNIK
Position(en): Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 23.7.1979
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.
76.
Vadzim Siarhaevich PRYGARA
Vadim Sergeyevich PRIGARA
Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno
Geburtsdatum: 31.10.1980
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.
77.
Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK
Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK
Position(en): Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit
Geburtsdatum: 27.1.1971
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmässig festgehaltenen Personen.
78.
Aliaksandr
Aliaksandravich PIETRASH
Alexander (Alexandr)
Alexandrovich PETRASH
Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk
Geburtsdatum: 16.5.1988
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt waren.
Er wirkte an der Verhängung von Geldbussen für und an der Verhaftung von Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 mit.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
79.
Andrei
Aliaksandravich LAHUNOVICH
Andrei
Alexandrovich LAHUNOVICH
Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel
Geschlecht: männlich
In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
80.
Alena Vasileuna LITVINA
Elena Vasilevna LITVINA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
81.
Victoria Valeryeuna SHABUNYA
Victoria Valerevna SHABUNYA
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 27.2.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
82.
Alena
Aliaksandravna ZHYVITSA
Elena
Alexandrovna ZHYVITSA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk
Geburtsdatum: 9.4.1990
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
83.
Natallia Anatolievna DZIADKOVA
Natalia Anatolievna DEDKOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk
Geburtsdatum: 2.12.1979
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
84.
Maryna Arkadzeuna FIODARAVA
Marina Arkadievna FEDOROVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk
Geburtsdatum: 11.9.1965
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
85.
Yulia Chaslavauna HUSTYR
Yulia Cheslavovna HUSTYR
Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk
Geburtsdatum: 14.1.1984
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
86.
Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA
Elena Timofeyevna NEKRASOVA
Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1974
Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.
Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
87.
Aliaksandr
Vasilevich SHAKUTSIN
Alexander (Alexandr)
Vasilevich SHAKUTIN
Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer der Amkodor-Holding
Geburtsdatum: 12.1.1959
Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.
Es wird berichtet, dass er eine derjenigen Personen ist, die unter Lukaschenkos Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein Mitglied des Präsidiums der für Lukaschenko eintretenden öffentlichen Vereinigung ‚Belaya Rus‘ und Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.
Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und von der für dieses geleisteten Unterstützung.
Im Juli 2020 gab er öffentliche Bemerkungen ab, in denen er die Proteste der Opposition in Belarus verurteilte und damit zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition beitrug.
88.
Mikalai
Mikalaevich VARABEI/

VERABEI
Nikolay
Nikolaevich VOROBEY
Position(en): Geschäftsmann,
Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum: 4.5.1963
Geburtsort: frühere Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam.
Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und von der für dieses geleisteten Unterstützung.
89.
Natallia
Mikhailauna BUHUK
Natalia
Mikhailovna BUGUK
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 19.12.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
90.
Alina Siarhieeuna KASIANCHYK
Alina Sergeevna KASYANCHYK
Stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frusensky in Minsk
Geburtsdatum: 12.03.1998
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukaschenko-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere verfolgte sie strafrechtlich die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen ‚Verschwörung‘ und ‚Verstössen gegen die öffentliche Ordnung‘ für Sendungen über friedliche Proteste. Ausserdem verfolgte sie strafrechtlich Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und am Gedenken an den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Stets beantragte sie beim Richter lange Haftstrafen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
91.
Ihar Viktaravich KURYLOVICH
Igor Viktorovich KURILOVICH
Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 26.09.1990
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstössen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
92.
Siarhei Viktaravich SHATSILA
Sergei Viktorovich SHATILO
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 13.08.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
93.
Anastasia Vasileuna ACHALAVA
Anastasia
Vasilievna ACHALOVA
Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk
Geburtsdatum: 15.10.1992
Geburtsort: Minsk, Belarus
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
94.
Mariya
Viachaslavauna YAROKHINA
Maria Viacheslavovna YEROKHINA
Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 04.07.1987
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
95.
Yuliya
Aliaksandrauna BLIZNIUK
Yuliya
Aleksandrovna BLIZNIUK
Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk
Geburtsdatum: 23.09.1971
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
96.
Anastasia
Dzmitreuna KULIK
Anastasia
Dmitrievna KULIK
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 28.07.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
97.
Maksim
Leanidavich TRUSEVICH
Maksim
Leonidovich TRUSEVICH
Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk
Geburtsdatum: 12.08.1989
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
98.
Tatsiana Yaraslavauna MATYL
Tatiana
Yaroslavovna MOTYL
Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk
Geburtsdatum: 20.01.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten ver-antwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
99.
Aliaksandr
Anatolevich RUDZENKA
Aleksandr
Anatolevich RUDENKO
Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.12.1981
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
100.
Aliaksandr
Aliaksandravich VOUK
Aleksandr
Aleksandrovich VOLK
Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk
Geburtsdatum: 01.08.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
101.
Volha Siarheeuna NIABORSKAIA
Olga Sergeevna NEBORSKAIA
Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk
Geburtsdatum: 14.02.1991
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
102.
Marina
Sviataslavauna ZAPASNIK
Marina
Sviatoslavovna ZAPASNIK
Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk
Geburtsdatum: 28.03.1982
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
103.
Maksim Yurevich FILATAU
Maksim Yurevich FILATOV
Richter am Stadtgericht Lida
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maksim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
104.
Andrei Vaclavavich HRUSHKO
Andrei
Vatslavovich GRUSHKO
Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest
Geburtsdatum: 24.01.1979
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
105.
Dzmitry Iurevich HARA
Dmitry Iurevich GORA
Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt);
ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021)
Geburtsdatum: 04.05.1970
Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben.
Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
106.
Aliaksei
Kanstantsinavich STUK
Alexey
Konstantinovich STUK
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus
Geburtsdatum: 1959
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismässiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, ‚illegale‘ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
107.
Genadz Iosifavich DYSKO
Gennadi Iosifovich DYSKO
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964
Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
108.
Sviatlana,
Anatoleuna LYUBETSKAYA
Svetlana
Anatolevna LYUBETSKAYA
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 03.06.1971
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Vorsitzende der parlamenarischen Rechtskommission ist Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
109.
Aliaksei
Uladzimiravich IAHORAU
Alexei
Vladimirovich YEGOROV
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 16.12.1969
Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
110.
Aliaksandr
Paulavich AMELIANIUK
Aleksandr
Pavlovich OMELYANYUK
Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission
Geburtsdatum: 06.03.1964
Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschliesslich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Ausserdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Masse untergraben.
111.
Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK
Andrei
Nikolaevich MUKOVOZCHYK
Politischer Beobachter von ‚Sovietskaia Belarus - Belarus Segodnya‘ (Belarus heute)
Geburtsdatum: 13.06.1963
Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911
Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung ‚Belarus Segodnya‘. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt.
Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis ‚Goldene Feder‘. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis ‚Goldener Buchstabe‘, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten.
Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
112.
Siarhei
Aliaksandravich GUSACHENKA
Sergey
Alexandrovich GUSACHENKO
Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija)
Geburtsdatum: 05.11.1983
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Tel. (Büro): (+375-17) 369 90 15
Als stellvertretender Vorsitzender der staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow ‚Glavnyy efir‘ hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und Repressionen durch die staatlichen Behörden präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschliesslich Lukaschenkos.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
113.
Genadz
Branislavavich DAVYDZKA
Gennadi
Bronislavovich DAVYDKO
Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien
Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus
Geburtsdatum: 29.09.1955
Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Reisepass-Nr.: MP2156098
Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äusserungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
114.
Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA
Olga Nikolaevna CHEMODANOVA
Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums
Geburtsdatum: 13.10.1977
Geburtsort: Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Oberst
Reisepass-Nr.: MC1405076
Als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielt Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie hat friedliche Demonstranten bedroht und rechtfertigt nach wie vor die gegen sie verübte Gewalt.
Da sie dem Sicherheitsapparat angehört und in seinem Namen spricht, unterstützt sie daher das Lukaschenko-Regime.
115.
Siarhei Ivanavich SKRYBA
Sergei Ivanovich SKRIBA
Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft
Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965
Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
E-Mail: skriba_s@bseu.by
Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschliesslich ihres Ausschlusses von der Universität.
Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
116.
Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH
Sergei Petrovich RUBNIKOVICH
Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 1974
Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
117.
Aliaksandr
Henadzevich BAKHANOVICH
Aleksandr
Gennadevich BAKHANOVICH
Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest
Geburtsdatum: 1972
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der Technischen Staatsuniversität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
118.
Mikhail
Ryhoravich BARAZNA
Mikhail
Grigorevich BOROZNA
Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie
Geburtsdatum: 20.11.1962
Geburtsort: Rakusheva, Gebiet Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschliessen.
Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.
Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
119.
Maksim
Uladzimiravich RYZHANKOU
Maksim
Vladimirovich RYZHENKOV
Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 19.06.1972
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maksim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Duchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Aussenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussichen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Aussenministerium und in verschiedenen Botschaften. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
120.
Dzmitry
Aliaksandravich LUKASHENKA
Dmitry
Aleksandrovich LUKASHENKO
Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten
Geburtsdatum: 23.03.1980
Geburtsort: Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins ‚Sportclub des Präsidenten‘ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
121.
Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA)
Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO)
Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie
Geburtsdatum: 1978 oder 1979
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe bekannter Unternehmen verbunden, die vom Lukaschenko-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra, der Konzern Belkhudozhpromysly und Eastleigh Trading Ltd. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Sie profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
122.
Valeri Valerevich IVANKOVICH
Valery Valerevich IVANKOVICH
Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘
Geburtsdatum: 1971
Geburtsort: Novopolotsk, Weissrussische SSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘ trägt Valeri Ivankavich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.
Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
123.
Aliaksandr
Yauhenavich SHATROU
Alexander
(Alexandr)

Evgenevich SHATROV
Geschäftsmann,
Eigentümer und Geschäftsführer von LLC Synesis
Geburtsdatum:
Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch
Als Generaldirektor und Eigentümer von LLC Synesis ist Alexander Shatrov für den Beschluss seines Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, die Videoaufnahmen durchsuchen und analysieren und Gesichtserkennungssoftware einsetzen kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei.
Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov ist, profitieren von Regierungsaufträgen.
Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukaschenko-Regime protestieren, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
124.
Siarhei
Siamionavich TSIATSERYN
Sergei Semionovich TETERIN
Geschäftsmann,
Eigentümer von Belglobalstart, Miteigentümer von VIBEL, Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands
Geburtsdatum: 07.01.1961
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma Belglobalstart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenko.
2019 wurde Belglobalstart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er ist Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und war früher Lukaschenkos Berater für Sportangelegenheiten.
In öffentlichen Kommentaren verurteilte er belarussische Sportler, die gegen das Lukaschenko-Regime und insbesondere gegen den Einsatz von Gewalt und die strafrechtliche Verfolgung friedlicher Demonstranten, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten protestierten. Er forderte diese Sportler öffentlich auf, alle Geldbeträge, die der Staat in sie investiert hat, zurückzuzahlen.
Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
125.
Mikhail
Safarbekovich GUTSERIEV
Geschäftsmann,
Eigentümer der Firmen Safmar, Slavkali und Slavneft
Geburtsdatum: 09.05.1958
Geburtsort: Akmolinsk, früher UdSSR (jetzt Kasachstan)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: russisch
Mikhail Gutseriev ist ein bekannter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus im Energie- und Kalisektor, im Gastgewerbe und anderen Branchen. Er ist ein langjähriger Freund von Aliaksandr Lukashenka und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Das von Gutseriev kontrollierte Unternehmen Safmar war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinierien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte.
Gutseriev unterstützte Lukaschenko auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Gutseriev ist Eigentümer des Unternehmens Slavkali, das derzeit die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar ist die grösste in Belarus. Lukaschenko versprach, die Stadt Lyuban ihm zu Ehren in Gutserievsk umzubenennen. Zu seinen Unternehmungen in Belarus gehören auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Als in Russland strafrechtliche Ermittlungen gegen Gutseriev eingeleitet wurden, nahm Lukaschenko ihn in Schutz. Lukaschenko dankte Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden von Dollars in Belarus. Gutseriev soll Lukaschenko luxuriöse Geschenke gemacht haben.
Er erklärte ferner, Eigentümer eines Wohnsitzes zu sein, der de facto Lukaschenko gehört, und schützte ihn somit, als Journalisten mit der Untersuchung der Vermögenswerte von Lukaschenko begannen. Gutseriev hat Berichten zufolge am 23. September 2020 an der heimlichen Amtseinführung von Lukaschenko teilgenommen. Im Oktober 2020 erschienen Lukaschenko und Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde. Als im August 2020 streikende Bedienstete der belarussischen Staatsmedien entlassen wurden, wurden Medienberichten zufolge als Ersatz für die entlassenen Arbeitnehmer russische Medienmitarbeiter mit einem Flugzeug, das Gutseriev gehört, nach Belarus geflogen und im Hotel Minsk Renaissance untergebracht, das ebenfalls Gutseriev gehört. Mikhail Gutseriev profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
126.
Aliaksey Ivanavich ALEKSIN
Alexei Ivanovich OLEKSIN
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in ‚Alexandria 2‘ (Region Mogilev), die allgemein als ‚Residenz des Präsidenten‘ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmässig aufhält.
Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt.
Die Unternehmen ‚Inter Tobacco‘ und ‚Energo-Oil‘, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschliessliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von ‚Tabakierka‘-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
127.
Aliaksandr
Mikalaevich ZAITSAU
Alexander
(Alexandr)

Nikolaevich ZAITSEV
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und Eigentümer der Sohra-Gruppe
Geburtsdatum: 22.11.1976 oder 22.11.1975
Geburtsort: Rushany, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukaschenko-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er ist Eigentümer der Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Darüber hinaus ist er Miteigentümer der Bremino-Gruppe. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt.
Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
128.
Ivan Branislavavich MYSLITSKI
Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY
Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 23.10.1976
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
129.
Aleh Mikalaevich, BELIAKOU
Oleg Nikolaevich BELIAKOV
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
130.
Uladzislau
Aliakseevich MANDRYK
Vladislav
Alekseevich MANDRIK
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 04.07.1971
Geburtsort:
Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311.
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
131.
Andrei
Mikalaevich DAILIDA
Andrei
Nikolaevich DAILIDA
Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 01.07.1974
Geburtsort:
Reisepass-Nr.: KH2133825
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukaschenko-Regime profitiert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
132.
Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI
Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 12.05.1963
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden.
In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
133.
Zhana
Uladzimirauna BATURYTSKAIA
Zhanna
Vladimirovna BATURITSKAYA
Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium
Geburtsdatum: 20.04.1972
Geburtsort:
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.
In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
134.
Dzmitry Mikalaevich STREBKOU
Dmitry
Nikolaevich STREBKOV
Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino
Geburtsdatum: 19.03.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
135.
Yauhen
Andreevich SHAPETSKA
Evgeniy
Andreevich SHAPETKO
Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 30.03.1989
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
136.
Ihar Ryhoravich KENIUKH
Igor Grigorevich KENIUKH
Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.01.1980
Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
137.
Hleb
Uladzimiravich DRYL
Gleb
Vladimirovich DRIL
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 12.05.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.
Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
138.
Uladzimir
Iosifavich LAPYR
Vladimir
Yosifovich LAPYR
Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina
Geburtsdatum: 21.08.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Schlägen und Folter - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
139.
Aliaksandr
Uladzimiravich VASILIUK
Alexander
(Alexandr)

Vladimirovich VASILIUK
Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 08.05.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
140.
Yauhen
Anatolevich ARKHIREEU
Evgeniy
Anatolevich ARKHIREEV
Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees
Geburtsdatum: 1.07.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
141.
Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN
Alexey Igorovich KOVRYZHKIN
Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 03.11.1981
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
142.
Aliaksandr
Dzmitryevich AHAFONAU
Alexander
(Alexandr)

Dmitrievich AGAFONOV
Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee
Geburtsdatum: 13.03.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
143.
Kanstantsin
Fiodaravich BYCHAK
Konstantin
Fedorovich BYCHEK
Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung
Geburtsdatum: 20.09.1985
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.
Am 26. Oktober 2020 äusserte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde.
Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich.
144.
Andrei Siarheevich BAKACH
Andrei Sergeevich BAKACH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk
Geburtsdatum: 19.11.1983
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Abteilung ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Pervomaysky in Minsk (seit Dezember 2019) ist Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
145.
Aliaksandr
Uladzimiravich, PALULEKH
Aleksandr
Vladimirovich POLULEKH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 25.06.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Direktion ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
146.
Aliaksandr
Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH
Aleksandr
Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 01.01.1977
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
147.
Siarhei
Uladzimiravich USHAKOU
Sergei
Vladimirovich USHAKOV
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk
Geburtsdatum: 22.08.1980
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk ist Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzenskiy und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakov direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
148.
Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA
Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk
Geburtsdatum: 26.03.1973
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
149.
Aliaksandr
Mikhailavich RYDZETSKI
Aleksandr
Mikhailovich RIDETSKIY
Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung
Geburtsdatum: 14.08.1978
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
150.
Dzmitry
Iauhenevich BURDZIUK
Dmitry
Evgenevich BURDIUK
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky, Minsk
Geburtsdatum: 31.01.1980
Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7
Reisepass-Nr.: MP3567896
Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich.
Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
151.
Vital Vitalevich KAPILEVICH
Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk
Geburtsdatum: 26.11.1988
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
152.
Kiryl
Stanislavavich KISLOU
Kirill
Stanislavovich KISLOV
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 02.01.1979
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
153.
Siarhei
Aliaksandravich VAREIKA
Sergey
Aleksandrovich VAREIKO
Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk
Geburtsdatum: 01.02.1980
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.
154.
Siarhei Feliksavich DUBAVIK
Sergey Feliksovich DUBOVIK
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky
Geburtsdatum: 01.02.1974
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.
Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
155.
Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI
Alexander
(Alexandr)

Mechislavovich ANDRIEVSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk
Geburtsdatum: 29.04.1982
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
156.
Vital Mikhailavich MAKRYTSKI
Vitalii
Mikhailavich MAKRITSKII
Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk
Geburtsdatum: 17.02.1975
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle.
Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
157.
Yauhen
Aliakseevich URUBLEUSKI
Evgenii
Alekseevich VRUBLEVSKII
Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina
Geburtsdatum: 28.01 1966
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden.
Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
158.
Mikalai
Mikalaevich KARPIANKAU
Nikolai
Nikolaevich KARPENKOV
Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium
Geburtsdatum: 06.09.1968
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm.
Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
159.
Mikhail
Viachaslavavich HRYB
Mikhail Viacheslavovich GRIB
Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk
Geburtsdatum: 29.07 1980
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschliessend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen.
In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäusserung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen.
Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.
160.
Viktar
Genadzevich KHRENIN
Viktor
Gennadievich KHRENIN
Verteidigungsminister
Geburtsdatum: 01.08.1971
Geburtsort:
Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalleutnant
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621
Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1
In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiss-rot-weissen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
161.
Ihar
Uladzimiravich HOLUB
Igor Vladimirovich GOLUB
Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte
Geburtsdatum: 19.11.1967
Geburtsort: Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, früher UdSSR (jetzt Ukraine)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962
Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1
In seiner Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus ist Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
162.
Andrei
Mikalaevich GURTSEVICH
Andrei
Nikolaevich GURTSEVICH
Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe
Geburtsdatum: 27.07.1971
Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Dienstgrad: Generalmajor
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920
Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2
In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.
Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Behörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
163.
Leanid Mikalaevich CHURO
Leonid
Nikolaevich CHURO
Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia
Geburtsdatum: 08.07.1956
Geburtsort:
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: P4289481
Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5
Als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia ist Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
164.
Aliaksei
Mikalaevich AURAMENKA
Alexey
Nikolaevich AVRAMENKO
Minister für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 11.05.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183
Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2
In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
165.
Artsiom Igaravich SIKORSKI
Artem Igorevich SIKORSKIY
Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation
Geburtsdatum: 1983
Geburtsort: Soligorsk, Gebiet Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Belarussischer Reisepass Nr.: MP3785448
Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7
In seiner Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation ist Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Massnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.
Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.
166.
Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH
Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH
Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Geburtsdatum: 26.03.1977
Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9
Reisepass-Nr.: MP2663333
Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüsste er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im ‚Kofferraum eines Autos‘ nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus.
Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Namen Transliteration der belarussischen Schreibweise Transliteration der russischen Schreibweise
Angaben zur
Identität
Gründe für die Aufnahme in die Liste
1.
‚Beltecheksport‘
Anschrift: Nezavisimosti ave. 86-B Minsk, Belarus
Website: https://bte.by/
E-Mail: mail@bte.by
Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.
Damit profitiert Beltechexport von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft.
2.
Dana
Holdings/Dana Astra
Anschrift: P. Mstislavtsa 9 (1st floor) Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: Dana Astra - 191295361
E-Mail: PR@bir.by
Tel.: +375 17 26-93-290; +375 17 39-39-465
Dana Holdings/Dana Astra ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Parzellen für die Entwicklung mehrerer grosser Wohnkomplexe und Geschäftszentren.
Eigentümer von Dana Holdings/Dana Astra unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukaschenko. Liliya Lukaschenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.
Damit profitiert Dana Holdings/Dana Astra von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
3.
GHU - die staatliche Einrichtung ‚Hauptwirtschaftsabteilung‘ der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung
Anschrift: Miasnikova str. 37 Minsk, Belarus
Website: http://ghu.by
E-Mail: ghu@ghu.by
Die Hauptwirtschaftsabteilung (GHU) der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung ist der grösste Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.
Viktor Sheiman, der als Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung von Belarus die direkte Kontrolle über die GHU ausübt, wurde von Präsident Lukaschenko beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.
Damit profitiert die GHU von ihrer Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
4.
LLC SYNESIS
Anschrift: Platonova 20B 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland,
Registrierungsnummer: 190950894 (Belarus); 7704734000/770301001 (Russland)
Website: https://synesis.partners
https://synesis.partners

https://synesis-group.com/
Tel.: +375 17 240-36-50
E-Mail: s@synesis.by
LLC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus.
Den Beschäftigten von Synesis ist es untersagt, auf Belarussisch zu kommunizieren, womit die vom Lukaschenko-Regime betriebene Politik der Diskriminierung aufgrund der Sprache unterstützt wird.
Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Der Vorsitzende der Geschäftsleitung von Synesis, Alexander Shatrov, kritisierte öffentlich die gegen das Lukaschenko-Regime demonstrierenden Personen und relativierte den Mangel an Demokratie in Belarus.
5.
AGAT Electromechanical Plant OJSC
Anschrift: Nezavisimosti ave. 115, 220114 Minsk, Belarus
Tel.: +375 17 27201-32 +375 17 570 41 45
E-Mail: marketing@agat-emz.by
Website: https://agat-emz.by/
Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert AGAT Electromechanical Plant OJSC vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von ‚Rubezh‘, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem. Rubezh wurde gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
6.
140 Repair Plant
Website: 140zavod.org
140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert 140 Repair Plant vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
7.
MZKT (alias VOLAT)
Website: www.mzkt.by
MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert MZKT (alias VOLAT) vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Präsident Lukaschenko auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
8.
Sohra Group / Sohra LLC
Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192363182
E-Mail:
info@sohra.by
Das Unternehmen Sohra gehört Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukaschenkos ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Ausserdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenko-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig.
Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenko-Regime.
9.
BREMINO-GRUPPE, LLC
Registrierungsnummer: 691598938
Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Zavodskaya 1k, Bolbasovo, Region Orsha, Belarus
Website: www.bremino.by
E-Mail-Adresse: office@bremino.by; marketing@bremino.by
Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer von Bremino-Orsha - Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin - gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukaschenko und pflegen enge Beziehungen zu Lukaschenko und seiner Familie.
Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenko-Regime.
10.
Globalcustom
Management, LLC
Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193299162
E-Mail -Adresse: info@globalcustom.by
Globalcustom Management ist mit der Verwaltung präsidiale Angelegenheiten verbunden, die von Victor Sheiman geleitet wird, der bereits 2004 in die EU-Sanktionsliste aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenko den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenko-Regime.
11.
Belarusski
Avtomobilnyi Zavod (BelAZ) / OJSC ‚BELAZ‘
Anschrift: 40 let Octyabrya Str. 4, 222161 Zhodino, Region Minsk, Republik Belarus
OJSC ‚BELAZ‘ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den grössten Herstellern grosser Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenko-Regime. Lukaschenko erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC ‚BELAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC ‚BELAZ‘ vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Die Beschäftigten von OJSC ‚BELAZ‘, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC ‚BELAZ‘ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC ‚BELAZ‘ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Regime.
12.
Minskii
Avtomobilnyi Zavod (MAZ) / OJSC ‚MAZ‘
Registrierungsdatum: 16.07.1944
Anschrift: Socialisticheskaya 2, 220021 Minsk, Belarus
Tel. +375 17 217 22 22; +8000 217 22 22
Die Minsker Automobilfabrik OJSC gehört zu den grössten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukaschenko bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenko-Regime. OJSC ‚MAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC ‚MAZ‘ vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.
Beschäftigte von OJSC ‚MAZ‘, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC ‚MAZ‘ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschliessen. Daher ist OJSC ‚MAZ‘ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Regime.
13.
Logex
Anschrift: 24 Kommunisticheskaya Str., Büro 2, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 192695465
E-Mail-Adresse: info@logex.by
Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenko-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Europäischen Union bereits benannt wurde.
Das Unternehmen ist am Export von Blumen nach Russland zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen.
Daher profitiert Logex vom Lukaschenko-Regime.
14.
JSC ‚NNK‘
(Novaia naftavaia kampania) / New Oil Company
Anschrift: Rakovska Str. 14W Saal 7, 5. Etage, Minsk, Belarus
Registrierungsnummer: 193402282
‚New Oil‘, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist - ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenko-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenko-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde ausserdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der EU eingeführten restriktiven Massnahmen anzupassen.
Daher profitiert NNK vom Lukaschenko-Regime.
15.
Belaeronavigatsia
staatseigenes
Unternehmen
Anschrift: Korotkevich Str. 19, 220039 Minsk, Republik Belarus
Tel.: +375 (17) 215-40-51
Fax: +375 (17) 213-41-63
Website: www.ban.by/
E-Mail: office@ban.by
Registrierungsdatum: 1996
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.
Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.
Anhang 8
(Art. 10 Abs. 1 Bst. b und c)
Banken und andere Unternehmen und
Organisationen, die Restriktionen auf dem

Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1. Belarusbank
2. Belinvestbank
3. Belagroprombank

1   SR 946.202.1

2   SR 514.511

3   SR 946.202.1. Anhang 3 GKV ist abrufbar unter folgender Internetadresse: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Exportkontrollen und Sanktionen > Industrieprodukte und besondere militärische Güter > Rechtliche Grundlagen und Güterlisten.

4   Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.