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LGBl

Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, handelnd durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, und dem Fürstentum Liechtenstein, handelnd durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ALKVW, betreffend die Verrechnung der Beiträge an die Kosten für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten mit den Gebühren für den Tierverkehr sowie mit den Schlachtabgaben

LGBl und Materialien
LGBl-Nr LR-Nr Fassung PDF Logo
2019.379 0.631.112.5

LGBl zur ausgewählten Fassung

Bericht und Antrag (BuA)
LGBl 2019.379

Chronologie der Rechtsvorschrift

Chronologie
Fassung LGBl Titel Ausgabedatum BuA LR-Nr
01.01.2020 2019.379
Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, handelnd durch das Bunde...
23.12.2019
0.631.112.5
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