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LGBl

Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 4. November 2021 zur Festlegung des ersten Teils des jährlichen Evaluierungsprogramms für das Jahr 2022 gemäss Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

LGBl und Materialien
LGBl-Nr LR-Nr Fassung PDF Logo
2022.098 0.362.380.149

LGBl zur ausgewählten Fassung

Bericht und Antrag (BuA)
LGBl 2022.098

Chronologie der Rechtsvorschrift

Chronologie
Fassung LGBl Titel Ausgabedatum BuA LR-Nr
13.04.2022 2022.098
Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betre...
19.04.2022
0.362.380.149
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