Der Anspruch auf Kostenübernahme erlischt grundsätzlich auch dann bei der in Art. 3quater Abs. 1 des Gesetzes festgelegten Altersgrenze, wenn eine vor diesem Zeitpunkt begonnene Massnahme fortgeführt wird; die nachfolgenden Ausnahmeregelungen bleiben vorbehalten:
a) wenn ein Geburtsgebrechen, bei dem die Behandlung vor der Altersgrenze begonnen wurde und aus biologischen Gründen oder aus Gründen im Ablauf der Behandlung die Massnahmen nicht vor der Altersgrenze abgeschlossen werden konnten, besteht Anspruch auf Kostenübernahme bis zum Abschluss der Behandlung, längstens aber bis zum letzten Tag des Monats, in dem das 23. Altersjahr zurückgelegt wurde;
b) wenn in den Fällen des Geburtsgebrechens Ziff. 206 eine prothetische Versorgung zweckmässigerweise erst nach der Altersgrenze angezeigt ist, so besteht nach der Altersgrenze Anspruch auf einmalige prothetische Versorgung und einmalige orthodontische Behandlung.
201. Cheilo-gnatho-palatoschisis (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte)
202. Mediane, schräge und quere Gesichtsspalten
203. Angeborene Nasen- und Lippenfistel
204. Proboscis lateralis
205. Angeborene Dysplasie der Zähne, sofern mindestens 12 Zähne der zweiten Dentition nach Durchbruch hochgradig befallen sind; bei der Odontodysplasie (ghost teeth) genügt der Befall von zwei Zähnen in einem Quadranten
206. Anodontia totalis congenita oder Anodontia partialis congenita bei Nichtanlage von mindestens zwei nebeneinander liegenden bleibenden Zähnen oder vier bleibenden Zähnen pro Kiefer, exklusive Weisheitszähne
207. Hyperodontia congenita, sofern der oder die überzähligen Zähne eine intramaxilläre oder intramandibuläre Deviation verursachen, welche eine apparative Behandlung verlangt
208. Micrognathia inferior congenita mit im ersten Lebensjahr auftretenden behandlungsbedürftigen Schluck- und Atemstörungen, oder wenn die kephalometrische Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Incisiven eine Diskrepanz der sagittalen Kieferbasenrelation mit einem Winkel ANB von mindestens 9 Grad (bzw. von mindestens 7 Grad bei Kombination mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens 37 Grad) ergibt oder wenn bei den bleibenden Zähnen, exclusive Weisheitszähne, eine buccale Nonokklusion von mindestens drei Antagonistenpaaren im Seitenzahnbereich pro Kieferhälfte vorliegt
209. Mordex apertus congenitus, sofern ein vertikal offener Biss nach Durchbruch der bleibenden Incisiven besteht und die kephalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von 40 Grad und mehr (bzw. von mindestens 37 Grad bei Kombination mit einem Winkel ANB von mindestens 7 Grad) ergibt. Mordex clausus congenitus, sofern ein Tiefbiss nach Durchbruch der bleibenden Incisiven besteht und die kephalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von 12 Grad und weniger (bzw. von 15 Grad und weniger bei Kombination mit einem Winkel ANB von mindestens 7 Grad) ergibt
210. Prognathia inferior congenita, sofern die kephalometrische Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Incisiven eine Diskrepanz der sagittalen Kieferbasenrelation mit einem Winkel ANB von mindestens -1 Grad ergibt und sich mindestens zwei Antagonistenpaare der zweiten Dentition in frontaler Kopf- oder Kreuzbissrelation befinden oder sofern eine Diskrepanz von +1 Grad und weniger bei Kombination mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens 37 Grad und mehr, respektive von 15 Grad und weniger vorliegt
211. Epulis des Neugeborenen
212. Choanalatresie (ein- oder beidseitig)
213. Glossoschisis
214. Macro- und Microglossia congenita, sofern Operation der Zunge notwendig ist
215. Angeborene Zungenzysten und -tumoren
216. Angeborene Speicheldrüsen- und Speichelgangaffektionen (Fisteln, Stenosen, Zysten, Tumoren und Ektasien)
218. Kongenitale Retention oder Ankylose von Zähnen, sofern mehrere Molaren oder mindestens zwei nebeneinanderliegende Zähne im Bereich der Prämolaren und Molaren (excl. Weisheitszähne) der zweiten Dentition betroffen sind
V. Hals
231. Struma congenita
232. Angeborene Halszysten, -fisteln, -spalten und -tumoren (Reichertscher Knorpel)
VI. Lungen
241. Angeborene Bronchiektasien
242. Angeborenes lobäres Emphysem
243. Partielle Agenesie und Hypoplasie der Lungen
244. Angeborene Lungenzysten und -tumoren
245. Angeborene Lungensequestrierung
247. Syndrom der hyalinen Membranen
248. Mikity-Wilson-Syndrom
249. Primäre ciliäre Dyskinesie (sofern die elektronenmikroskopische Untersuchung in einem infektfreien Intervall durchgeführt wurde)
VII. Luftwege
251. Angeborene Missbildungen des Kehlkopfes und der Luftröhre
VIII. Mediastinum
261. Angeborene Mediastinaltumoren und -zysten
IX. Speiseröhre, Magen und Darm
271. Atresia et stenosis oesophagi congenita et fistula oesophagotrachealis
272. Megaoesophagus congenitus
273. Hypertrophische Pylorusstenose
274. Atresia et stenosis ventriculi, intestini, recti et ani congenita
275. Angeborene Zysten, Tumoren, Duplikaturen und Divertikel
276. Darmlageanomalien exklusive Coecum mobile
277. Neugeborenenileus
278. Aganglionose und Ganglienzell-Anomalien des Dick- oder Dünndarms
279. Coeliakie infolge kongenitaler Gliadinintoleranz
280. Kongenitaler gastrooesophagealer Reflux, sofern Operation notwendig ist
281. Angeborene Zwerchfellmissbildungen
282 Nekrotisierende Enterocolitis bei Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 2 000 g oder bei Neugeborenen, sofern sie innerhalb von vier Wochen nach der Geburt manifest wird
X. Leber, Gallenwege und Pankreas
291. Angeborene Atresie und Hypoplasie der Gallenwege
292. Angeborene Choledochuszyste
293. Angeborene Leberzysten
294. Angeborene Leberfibrose
295. Angeborene Lebertumoren
296. Angeborene Pankreasmissbildungen und -zysten
XI. Bauchwand
302. Omphalozele und Laparoschisis
303. Hernia inguinalis lateralis
XII. Herz, Gefäss- und Lymphsystem
311. Haemangioma cavernosum aut tuberosum
312. Lymphangioma congenitum, Lymphangiectasia congenitum
313. Angeborene Herz- und Gefässmissbildungen
314. Angeborene intestinale Lymphangiektasie
XIII. Milz, Blut und reticuloendotheliales System
321. Anämien, Leukopenien und Thrombozytopenien des Neugeborenen
322. Angeborene hypo- und aregeneratorische Anämien, Leuko- und Thrombozytopenien
323. Angeborene hämolytische Anämien (Erythrozyto-, Enzymo- und Hämoglobinopathien)
324. Angeborene Koagulopathien und Thrombozytopathien (Hämophilien und andere Defekte von Gerinnungsfaktoren)
325. Hyperbilirubinaemia neonati verschiedener Ursache, sofern Blutaustauschtransfusion vorgenommen werden musste
326. Angeborenes Immun-Defekt-Syndrom (IDS)
327. Hereditäres Angioödem
329. Leukämie des Neugeborenen
330. Histiozytosen (eosinophiles Granulom, Hand-Schüller-Christian und Letterer-Siwesche Krankheit)
331. Angeborene Polyglobulie, sofern eine therapeutische Blutentnahme (Aderlass) mit Plasmaersatz erfolgen musste
333. Angeborene Missbildungen und Ektopien der Milz
XIV. Urogenitalsystem
341. Kongenitale Glomerulo- und Tubulopathien
342. Missbildungen, Doppelbildungen und Defekte der Nieren, inklusive Hypoplasien, Agenesien und Dystopien
343. Angeborene Nierentumoren und -zysten
344. Hydronephrosis congenita
345. Uretermissbildungen (Stenosen, Atresien, Ureterocele, Lageanomalien und Megaureter)
346. Kongenitaler vesico-ureteraler Reflux
348. Angeborene Missbildungen der Blase (wie Diverticulum vesicae, Megacystis congenita)
349. Angeborene Blasentumoren
350. Extrophia vesicae
351. Atresia et stenosis urethrae congenita, Urethraldivertikel
352. Hypospadie und Epispadie
353. Fistula vesico-umbilicalis et cystis congenita urachi
354. Fistulae recto-urogenitales congenitae
355. Kryptorchismus (unilateral oder bilateral), sofern Operation notwendig ist
356. Hydrocele testis et funiculi congenita und Zysten des Ligamentum teres, sofern Operation notwendig ist
357. Palmure und angeborene Verkrümmung des Penis
358. Angeborene Atresie von Hymen, Vagina, Zervix oder Uterus und angeborene Stenose der Vagina
359. Hermaphroditismus verus und Pseudohermaphroditismus
361. Doppelbildungen der weiblichen Genitale (Uterus bicornis unicollis seu bicollis, Uterus unicollis und Uterus duplex mit oder ohne Vagina duplex)
XV. Zentrales, peripheres und autonomes Nervensystem
381. Missbildungen des Zentralnervensystems und seiner Häute (Encephalocele, Arachnoidalzyste, Myelomelingocele, Hydromyelie, Meningocele, Diastematomyelie und Tethered Cord)
382. Zentrale Hypoventilationsstörung des Neugeborenen
383. Heredo-degenerative Erkrankungen des Nervensystems (wie Friedreichsche Ataxie, Leukodystrophien und progrediente Erkrankungen der grauen Substanz, spinale und neurale Muskelatrophien, familiäre Dysautonomie, Analgesia congenita, Rett-Krankheit)
384. Medulloblastome, Ependymome, Gliome, Plexuspapillome und Chordome
385. Angeborene Tumoren und Missbildungen der Hypophyse (wie Kraniopharyngeom, Rathkesche Zyste und persistierende Rathkesche Tasche)
386. Hydrocephalus congenitus
387. Angeborene Epilepsie (ausgenommen Formen, bei denen eine antikonvulsive Therapie nicht oder nur während eines Anfalls notwendig ist)
390. Angeborene cerebrale Lähmungen (spastisch, dyskinetisch [dyston, choreo-athetoid], ataktisch)
395. Leichte cerebrale Bewegungsstörungen (Behandlung bis Ende des 2. Altersjahres)
396. Sympathogoniom (Neuroblastoma sympathicum), Sympathicoblastom, Ganglioneuroblastom und Ganglioneurom
397. Kongenitale Paralysen und Paresen
XVI. Psychische Erkrankungen und schwere Entwicklungsrückstände
401. Aufgehoben
403. Kongenitale Oligophrenie (nur Behandlung erethischen und apathischen Verhaltens)
404. Kongenitale Hirnstörungen mit vorwiegend psychischen und kognitiven Symptomen bei normaler Intelligenz (kongenitales infantiles Psychosyndrom, kongenitales hirndiffuses psychoorganisches Syndrom, kongenitales hirnlokales Psychosyndrom), sofern sie mit bereits gestellter Diagnose als solche vor Vollendung des 9. Altersjahres behandelt worden sind (kongenitale Oligophrenie ist ausschliesslich als Ziff. 403 zu behandeln)
405. Autismus-Spektrum-Störungen, sofern diese bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar werden
406. Frühkindliche primäre Psychosen, sofern diese bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar werden
XVII. Sinnesorgane
a) Auge
Wird die Anerkennung als Geburtsgebrechen von einem bestimmten Grad der Visusverminderung abhängig gemacht, so ist der entsprechende Wert nach erfolgter optischer Korrektur massgebend. Ist der Visus nicht messbar und kann das betreffende Auge nicht zentral fixieren, so gilt ein Visus von 0.2 oder weniger (Ziff. 416, 417, 418, 419, 423, 425, 427).
411. Lider: Kolobom und Ankyloblepharon
412. Ptosis palpebrae congenita
413. Aplasie der Tränenwege
415. Anophthalmus, Buphthalmus und Glaucoma congenitum
416. Cornea: angeborene Trübungen mit Visusverminderung auf 0.2 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0.4 oder weniger (mit Korrektur)
417. Angeborener Nystagmus, sofern eine Operation notwendig ist
418. Angeborene Anomalien der Iris und der Uvea, mit Visusverminderung auf 0.2 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0.4 oder weniger (mit Korrektur)
419. Angeborene Linsen- oder Glaskörpertrübung und Lageanomalien der Linse mit Visusverminderung auf 0.2 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0.4 oder weniger (mit Korrektur)
420. Frühgeborenen-Retinopathie und Pseudoglioma congenitum (inkl. Morbus Coats)
421. Retinoblastom
422. Angeborene tapetoretinale Degenerationen
423. Missbildungen und angeborene Erkrankungen des Nervus opticus mit Visusverminderung auf 0.2 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0.4 oder weniger (mit Korrektur)
424. Angeborene Tumoren der Augenhöhle
425. Angeborene Refraktionsanomalien, mit Visusverminderung auf 0.2 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0.4 oder weniger (mit Korrektur)
427. Strabismus und Mikrostrabismus concomitans monolateralis, wenn eine Amblyopie von 0.2 oder weniger (mit Korrektur) vorliegt
428. Kongenitale Paresen der Augenmuskeln (sofern Prismen, Operation oder orthoptische Behandlung notwendig sind)
b) Ohr
441. Atresia auris congenita inklusive Anotie und Mikrotie
443. Angeborene Spalte im Ohrbereich, Mittelohrfisteln und Trommelfelldefekte
444. Angeborene Mittelohrmissbildung mit ein- oder doppelseitiger Schwerhörigkeit bei einem Hörverlust von mindestens 30 Dezibel im Reintonschwellenaudiogramm bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1 000, 2 000 und 4 000 Hertz
445. Angeborene Taubheit
446. Angeborene Schallempfindungsschwerhörigkeit bei einem Hörverlust im Reintonschwellenaudiogramm von mindestens 30 Dezibel bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1 000, 2 000 und 4 000 Hertz
447. Kongenitales Cholesteatom
XVIII. Stoffwechsel und endokrine Organe
451. Angeborene Störungen des Kohlehydrat-Stoffwechsels (Glykogenose, Galaktosämie, Fruktose-Intoleranz, Hypoglykämie MacQuarrie, Hypoglykämie Zetterstroem, Leucin-sensible Hypoglykämie, primäre Hyperoxalurie, angeborene Störungen des Pyruvat-Stoffwechsels, Laktose-Malabsorption, Saccharose-Malabsorption und Diabetes mellitus, sofern dieser innert den ersten vier Lebenswochen festgestellt wird oder unzweifelhaft manifest war)
452. Angeborene Störungen des Aminosäuren- und Eiweiss-Stoffwechsels (wie Phenylketonurie, Zystinose, Zystinurie, Oxalose, oculo-cerebro-renales Syndrom Lowe, angeborene Störungen des Harnstoff-Zyklus und andere angeborene Hyperammoniämien)
453. Angeborene Störungen des Fett- und Lipoprotein-Stoffwechsels (wie Amaurotische Idiotie, Morbus Niemann-Pick, Morbus Gaucher, hereditäre Hypercholesterinämie, hereditäre Hyperlipämie, Leukodystrophien)
454. Angeborene Störungen des Mucopolysaccharid- und Glykoprotein-Stoffwechsels (wie Morbus Pfaundler-Hurler, Morbus Morquio)
455. Angeborene Störungen des Purin- und Pyrimidin-Stoffwechsels (Xanthinurie)
456. Angeborene Störungen des Metall-Stoffwechsels (Wilsonsche Krankheit, Hämochromatose und Menkes-Syndrom)
457. Angeborene Störungen des Myoglobin-, Hämoglobin- und Bilirubin-Stoffwechsels (Porphyrie und Myoglobinurie)
458. Angeborene Störungen der Leberfunktion (hereditäre, nichthämolytische Ikterus-Formen)
459. Angeborene Störungen der Pankreasfunktion (Mucoviscidosis und primäre Pankreasinsuffizienz)
461. Angeborene Störungen des Knochen-Stoffwechsels (wie Hypophosphatasie, progressive diaphysäre Dysplasie Camurati-Engelmann, Osteodystrophia Jaffé-Lichtenstein, Vitamin D-resistente Rachitisformen)
462. Angeborene Störungen der hypothalamohypophysären Funktion (hypophysärer Kleinwuchs, Diabetes insipidus, Prader-Willi-Syndrom und Kallmann-Syndrom)
463. Angeborene Störungen der Thyreoidea-Funktion (Athyreose und Hypothyreose)
464. Angeborene Störungen der Parathyreoidea-Funktion (Hypoparathyreoidismus und Pseudohypoparathyreoidismus)
465. Angeborene Störungen der Nebennierenfunktion (adrenogenitales Syndrom und Nebenniereninsuffizienz)
466. Angeborene Störungen der Gonaden-Funktion (bei Missbildungen der Gonaden, Anorchie, Klinefelter-Syndrom und Androgenresistenz, siehe auch Ziff. 488)
467. Angeborene Enzymdefekte des intermediären Stoffwechsels, die in den ersten fünf Lebensjahren manifest werden
468. Phaeochromozytom und Phaeochromoblastom
XIX. Missbildungen, bei denen mehrere Organsysteme betroffen sind
481. Neurofibromatose
482. Angiomatosis cerebri et retinae (von Hippel-Lindau)
483. Angiomatosis encephalo-trigeminalis (Sturge-Weber-Krabbe)
484. Ataxia teleangiectatica (Louis Bar)
485. Kongenitale Dystrophien des Bindegewebes (wie Marfan-Syndrom, Ehlers-Danlos-Syndrom, Cutis laxa congenita, Pseudoxanthoma elasticum)
486. Teratome und andere Keimzelltumoren (wie Dysgerminom, embryonales Karzinom, gemischter Keimzelltumor, Dottersacktumor, Choriokarzinom, Gonadoblastom)
487. Tuberöse Hirnsklerose (Bourneville)
488. Turner-Syndrom (nur Störung der Gonaden-Funktion und des Wachstums)
489. Trisomie 21 (Down-Syndrom)
XX. Weitere Gebrechen
490. Angeborene HIV-Infektion
491. Tumoren des Neugeborenen
492. Doppelmissbildungen (wie Siamesische Zwillinge, Epignathus)
493. Folgen von Embryo- und Foetopathien (für kongenitale Oligophrenien gilt Ziff. 403) sowie angeborene Infektionskrankheiten (wie Lues congenita, Toxoplasmose, Tuberkulose, Listeriose, Zytomegalie)
494. Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 2 000 g bis zur Erreichung eines Gewichtes von 3 000 g
495. Schwere neonatale Infekte, sofern sie in den ersten 72 Lebensstunden manifest werden und eine Intensivbehandlung begonnen werden muss
496. Neonatale Suchtmittelabhängigkeit, sofern eine Intensivbehandlung begonnen werden muss
497. Schwere respiratorische Adaptationsstörungen (wie Asphyxie, Atemnotsyndrom, Apnoen), sofern sie in den ersten 72 Lebensstunden manifest werden und eine Intensivbehandlung begonnen werden muss
498. Schwere neonatale metabolische Störungen (Hypoglykämie, Hypocalcämie, Hypomagnesiämie), sofern sie in den ersten 72 Lebensstunden auftreten und eine Intensivbehandlung begonnen werden muss
499. Schwere geburtsbedingte Verletzungen, die einer Intensivbehandlung bedürfen