| 632.41 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2006
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Nr. 298
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ausgegeben am 29. Dezember 2006
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Gesetz
vom 24. November 2006
betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
Ermächtigung
Die Regierung wird vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen ermächtigt, nach Abschluss der Verhandlungen und Prüfung des Übereinkommens über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Erweiterungsabkommen) dessen vorläufige Anwendung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 zu beschliessen.
Art. 2
Finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen dürfen bei der vorläufigen Anwendung des EWR-Erweiterungsabkommens nur eingegangen werden, soweit sie durch den Landesvoranschlag oder weitere Finanzbeschlüsse gedeckt sind.
Art. 3
Inkrafttreten und Ausserkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Dieses Gesetz tritt mit Inkrafttreten des EWR-Erweiterungsabkommens für das Fürstentum Liechtenstein oder mit der Verweigerung der verfassungsmässigen Genehmigung des EWR-Erweiterungsabkommens ausser Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef