| 612.101.12 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 183
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ausgegeben am 26. Juli 2007
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Finanzbeschluss
vom 23. Mai 2007
über die Genehmigung von Ergänzungs- und Nachtragskrediten zu den im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft eingegangenen Finanzverpflichtungen
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2007 beschlossen:
Art. 1
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am 6. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaften im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration für die Jahre 2003 bis etwa 2011 wird ein Ergänzungskredit in Höhe von 845 000 Euro (1 352 000 Franken) genehmigt.
Art. 2
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2007-2013) für die Jahre 2007 bis etwa 2017 wird ein Ergänzungskredit in Höhe von 5 057 000 Euro (8 091 000 Franken) genehmigt.
Art. 3
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der 3. Generation der Europäischen Bildungsprogramme "Programm zum lebenslangen Lernen" für die Jahre 2007 bis 2013 wird ein Ergänzungskredit in Höhe von 750 000 Euro (1 200 000 Franken) genehmigt.
Art. 4
Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzmechanismus für die Jahre 2004 bis 2009 wird ein Ergänzungskredit in Höhe von 368 000 Euro (589 000 Franken) genehmigt.
Art. 5
Als Folge der Erhöhung des liechtensteinischen Beitrags an den EU-Programmbeteiligungen sowie dem EU-Finanzmechanismus 2004-2009 werden für das Rechnungsjahr 2007 Nachtragskredite in Höhe von 800 000 Franken genehmigt.
Art. 6
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef