über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2008 aufgrund von Art. 22 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 13. November 1974, LGBl. 1974 Nr. 721, in der geltenden Fassung, beschlossen:
Für die Infrastrukturplanung der internationalen Eisenbahnverbindung Feldkirch - Buchs SG auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein einschliesslich einer "S-Bahn FL-A-CH" wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 925 000 Euro (4 680 000 Franken) genehmigt.
Für die Planung der Anpassungen im angrenzenden Strassenbereich wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 650 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Die Verpflichtungskredite (Preisbasis Januar 2008) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2008/2009 indexierbar. Der Baukostenindex wird jedes Jahr durch die Regierung festgelegt.
Art. 4
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois Erbprinz