632.42
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2014 Nr. 84 ausgegeben am 4. April 2014
Gesetz
vom 13. März 2014
betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
Art. 1
Ermächtigung
Die Regierung wird vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen ermächtigt, nach der Zustimmung des Landtags zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Erweiterungsabkommen) dessen vorläufige Anwendung vor Ablauf der Referendumsfrist zu beschliessen.
Art. 2
Finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen dürfen bei der vorläufigen Anwendung des EWR-Erweiterungsabkommens nur eingegangen werden, soweit sie durch den Landesvoranschlag oder weitere Finanzbeschlüsse gedeckt sind.
Art. 3
Inkrafttreten und Ausserkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Dieses Gesetz tritt mit Inkrafttreten des EWR-Erweiterungsabkommens für das Fürstentum Liechtenstein oder mit der Verweigerung der verfassungsmässigen Genehmigung des EWR-Erweiterungsabkommens ausser Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 6/2014