612.104.220.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 207 ausgegeben am 18. August 2015
Finanzbeschluss
vom 10. Juni 2015
über die Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013)
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 beschlossen:1
Art. 1
Ergänzungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013) wird für die Jahre 2015 bis etwa 2021 auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2015 von 1.06 % ein Ergänzungskredit in Höhe von 2 228 000 Euro genehmigt.
2) Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Ergänzungskredits entsprechend angepasst.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2015 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 192 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 49/2015