vom 10. Juni 2015
über die Genehmigung eines Ergänzungskredites und eines Nachtragskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013)
Art. 1
Ergänzungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 - 2013) wird für die Jahre 2015 bis etwa 2021 auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2015 von 1.06 % ein Ergänzungskredit in Höhe von 2 228 000 Euro genehmigt.
2) Erhöht sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Ergänzungskredits entsprechend angepasst.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
49/2015