612.852
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 289 ausgegeben am 20. November 2015
Finanzbeschluss
vom 1. Oktober 2015
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau des LAK-Pflegeheimes Haus St. Peter und Paul in Mauren
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2015 beschlossen:1
Art. 1
Für den Neubau des LAK-Pflegeheimes Haus St. Peter und Paul in Mauren sichert der Landtag eine Subvention von 50 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 25 900 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 12 950 000 Franken.
Art. 2
Die Investitionskosten (Preisbasis April 2015) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2015/2016 indexierbar.
Art. 3
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 2015 Nr. 87