vom 2. Dezember 2015
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Fonds für die innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa der Europäischen Union
Art. 1
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am Fonds für die innere Sicherheit für Aussengrenzen und Visa der Europäischen Union in den Jahren 2016 bis 2020 wird auf Basis des liechtensteinischen Anteils gemäss Schengen-Schlüssel für das Jahr 2014 von 0.03 % ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 830 000 Euro genehmigt.
2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredites entsprechend angepasst.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
138/2015