612.814.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 290 ausgegeben am 25. Oktober 2017
Finanzbeschluss
vom 5. September 2017
über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. September 2017 beschlossen:1
Art. 1
An die Kosten der Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA in Schaan richtet das Land für die Jahre 2018 bis 2021 einen jährlichen Landesbeitrag in der Höhe von 500 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 57/2017