vom 8. November 2018
über die Rangrücktrittserklärung, Zinsloserklärung sowie Erstellung einer Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in Zusammenhang mit dem Darlehen des Liechtensteinischen Landesspitals
Art. 1
Rangrücktrittserklärung, Zinsloserklärung sowie Erstellung einer Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
1) Dem Rangrücktritt auf das per 1. Januar 2018 ausstehende Darlehen des Liechtensteinischen Landesspitals in Höhe von 2 317 360.16 Franken wird die Zustimmung erteilt.
2) Dem Verzicht auf die Einhebung der Zinsen auf das Darlehen in Höhe von 2 317 360.16 Franken rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 wird die Zustimmung erteilt.
3) Dem Landtag ist so schnell wie möglich eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erstellte Bilanz vorzulegen.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
91/2018