612.415.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 469 ausgegeben am 21. Dezember 2018
Finanzbeschluss
vom 9. November 2018
über die Gewährung von Staatsbeiträgen für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. November 2018 beschlossen:1
Art. 1
Das Land richtet an das Liechtenstein Olympic Committee für die verbandsorganisierte Sportförderung für die Jahre 2019 bis 2022 jährlich maximal 1 790 000 Franken aus.
Art. 2
Dieser Finanzbeschluss tritt gleichzeitig mit der Abänderung des Sportgesetzes vom 9. November 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 47/2018 und 95/2018