612.903.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 516ausgegeben am 23. Dezember 2020
Finanzbeschluss
vom 6. November 2020
über die Gewährung eines Nachtragskredits für die Wirtschaftsförderung
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 beschlossen:1
Art. 1
Nachtragskredit
Zur Ausrichtung von Beiträgen gemäss dem Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung wird für das Jahr 2021 ein Nachtragskredit in Höhe von 10 000 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 141/2020