vom 6. Oktober 2020
über die Genehmigung der Notifikation nach Abschnitt 7 des MCAA zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Marokko
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 der Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Marokko seine Zustimmung erteilt; der erstmalige Informationsaustausch erfolgt im Jahr 2022 in Bezug auf Informationen des Jahres 2021.
1
Diese Kundmachung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
106/2020