612.831.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 24 ausgegeben am 26. Januar 2021
Finanzbeschluss
vom 3. Dezember 2020
über die Gewährung eines ausserordentlichen Staatsbeitrags an die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2020 beschlossen:1
Art. 1
Staatsbeitrag
Das Land richtet an die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung einen ausserordentlichen Staatsbeitrag von 100 000 000 Franken aus.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2020 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 100 000 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 92/2020 und 128/2020